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pte081127001 Politik/Recht, Unternehmen/Finanzen
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Korruption: Unternehmen im Geschenke-Dilemma
"Zusammenhang mit pflichtgemäßer Amtshandlung ist auszuschließen"

Unternehmen müssen bei Geschenken an Amtsträger aufpassen (Foto: pixelio.de, Maria Lanznaster)
Wien (pte/27.11.2008/06:00) - In der bevorstehenden Vorweihnachtszeit setzen sich viele Unternehmen mit dem Thema Korruption verstärkt auseinander. Dabei steht die zentrale Frage zur Disposition, inwieweit verschenkt werden darf und ab wann man selbst Geschenke ablehnen sollte. "In Österreich hat das seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft getretene neue Antikorruptionsgesetz eher eine Verunsicherung mit sich gebracht. Da bereits gängige Praktiken in der Wirtschaft wie Essenseinladungen, Einladungen zu Kulturveranstaltungen oder auch Weihnachtsgeschenke zum Großteil unter Strafe gestellt wurden, werde ich pausenlos kontaktiert", sagt Sebastian Lesigang, Strafverteidiger, Rechtsanwalt und Regiepartner bei der Kanzlei Karasek Wietrzy http://www.kwr.at, gegenüber pressetext. Laut dem Juristen sei das Gesetz zu schwammig formuliert.

Das Gesetz sieht in seiner jetzigen, unüberarbeiteten Fassung vor, dass nicht nur Geschenke oder Begünstigungen an Steuerprüfer oder Arbeitsinspektoren, sondern auch beispielsweise an Lehrer in Schulen eine kriminelle Handlung sein können. "Knackpunkt ist, ob bestimmte Geschenke in Verbindung mit einer auch nur pflichtgemäßen Handlung eines Amtsträgers stehen. Kann dies nachgewiesen werden, drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe", erläutert Lesigang die Rechtslage. Laut dem Anwalt hat die Verschärfung der Rechtslage inzwischen bewirkt, dass Kulturveranstaltungen wie die Salzburger Festspiele unter der Zurückhaltung der Unternehmen leiden. In Hinblick auf das Sponsoring wirke sich das neue Gesetz insofern aus, dass zahlreiche Unternehmen ihre Kartenkontingente nicht mehr weiter verschenken können.

Der Zorn über die fehlende Novellierung des Antikorruptionsgesetzes, das Bestandteil des Strafgesetzbuches ist, entlud sich Anfang Juli dieses Jahres. "Wenn nach dem Gesetz jede Einladung kriminell verfolgt wird, wäre das ein schwerer Schlag für das Kultursponsoring", sagte damals Salzburger-Festspiel-Präsidentin Helga Rabl-Stadler. Die Angst vor fehlenden Kultursponsorings scheint nicht unbegründet zu sein, schließlich machen Nestle, Siemens oder Uniqa als Geldgeber rund neun Prozent bzw. 4,7 Mio. Euro des Gesamtbudgets aus. "In vielen Bereichen ist die Beziehung zwischen Amtsträgern und Unternehmen merklich kühler geworden. Dass hat teilweise dazu geführt, dass sich Beamte - überspitzt formuliert - nicht einmal mehr auf einen Kaffee einladen lassen", so Lesigang auf Nachfrage von pressetext.

Das neue Gesetz legt fest, dass Amtsträger, die in der Justiz, Verwaltung oder Gesetzgebung öffentliche Aufgaben ausüben, ausschließlich mit Vorteilen über einen Gesamtwert unter 100 Euro beschenkt werden dürfen. In jedem Fall sind die Geschenke nicht in Zusammenhang mit pflichtgemäßen Amtshandlungen zu bringen. "Über typische Werbegeschenke wie Kalender, Kugelschreiber oder andere Kleinigkeiten brauchen sich Unternehmen jedoch nicht den Kopf zu zerbrechen", sagt Lesigang. Bei Einladungen zu Firmen- und Informationsveranstaltungen sollten Unternehmen jedoch aufpassen, da solche Events bereits bedenklich sein können. Um auszuschließen, dass einer bestimmten Person für eine konkrete Handlung ein Vorteil zukommt, sollte in einer Einladung die Phrase "Wir freuen uns, einen Mitarbeiter Ihrer Wahl einzuladen", benutzt werden. (Ende)



Aussender: pressetext.austria
Redakteur: Florian Fügemann
email: fuegemann@pressetext.com
Tel. +43-1-81140-305



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