pte20090321003 Technologie/Digitalisierung, Politik/Recht

E-Voting bleibt weiterhin umstritten

Österreichs Studenten testen Stimmabgabe per Internet


Stimmabgabe im Wahllokal für Juristen nach wie vor die erste Wahl (Foto: pixelio.de/Alexander Hauk)
Stimmabgabe im Wahllokal für Juristen nach wie vor die erste Wahl (Foto: pixelio.de/Alexander Hauk)

Wien (pte003/21.03.2009/06:20) In Österreich wird im kommenden Mai die erste Wahl über die Bühne gehen, bei der die Stimmabgabe auch auf elektronischem Wege möglich ist. Als Testkandidaten dienen Österreichs Studenten, die zur Wahl ihrer Hochschülerschaftsvertretung (ÖH) aufgerufen sind. In der Woche vor dem Wahltermin (26. bis 28. Mai) ist es von 18. bis 22. Mai möglich, die Stimme per Internet abzugeben. In Österreich scheiden sich derzeit zum Thema E-Voting die Geister. Während der für Wissenschaft zuständige Minister Johannes Hahn die Möglichkeit des E-Votings gutheißt, melden sich auch kritische Stimmen zu Wort.

"Als Chef des e-Centers begrüße ich das E-Voting natürlich", sagt Zivilrechtsprofessor Wolfgang Zankl im Gespräch mit pressetext. "Als Jurist bin ich allerdings etwas skeptisch, denn die geheime Wahl, die in Österreich Verfassungscharakter hat, wird durch die Möglichkeit des E-Votings etwas verwässert", fügt Zankl hinzu und zeigt, dass noch einiges an Klärungsbedarf besteht. Bedenken werden vor allem bezüglich der Anonymität geäußert. Immerhin sei es Experten möglich, alles nachzuvollziehen, was einmal gespeichert worden ist, wie Verfassungsgerichtshofpräsident Gerhart Holzinger gegenüber der Kleinen Zeitung die Kritik begründete. Zankl führt zudem die Missbrauchsgefahr an, da die "Zugangsdaten ja problemlos an jemand anderen weitergegeben werden können". Selbige Problematik stelle sich allerdings auch bei der Briefwahl.

"Juristisch sind hauptsächlich die verfassungsrechtlichen Fragen interessant", erläutert Stephan Steinhofer, Jurist und Sprecher des e-Centers http://www.e-center.eu , im Gespräch mit pressetext. Da es sich beim
E-Voting wegen der höheren Missbrauchsgefahr um einen Eingriff in das
Grundrecht auf geheime Wahl handle, müsse juristisch geklärt werden, ob ein berechtigtes öffentliches Interesse besteht, das diesen Eingriff rechtfertigt, so Steinhofer. Eine Berechtigung hierfür kann die Erhöhung der Wahlbeteiligung sein, was sich die Verantwortlichen mit der Internet-Stimmabgabe auch erhoffen. Gerade die ÖH-Wahl eignet sich hierbei für den E-Voting-Test, da die Wahlbeteiligung üblicherweise sehr gering ist.

Ein Stolperstein für das Wählen auf elektronischem Weg könnte die benötigte Technik darstellen. "Hier stellt sich das E-Voting quasi selbst ein Bein", meint Steinhofer. Um seine Stimme online abgeben zu können, muss sich der Internetwähler auch im Web legitimieren können. Dafür ist neben der elektronischen Signatur auch ein entsprechendes Kartenlesegerät notwendig. Derart ausgestattet sei allerdings nur ein Bruchteil der Studenten, so Steinhofer. Aus diesem Grund bleibt abzuwarten, ob sich die Wahlbeteiligung durch das E-Voting erhöht. Die Studenten stehen der Thematik in jedem Fall offen gegenüber. Laut einer Umfrage begrüßen 85 Prozent die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe.

Als europäischer Vorreiter beim E-Voting gilt das Internet-Musterland Estland. Dort konnten Bürger bereits 2005 bei Regionalwahlen ihre Stimme per Internet abgeben. 2007 wurde auch das Parlament unter Einbeziehung der elektronischen Stimmabgabe gewählt. Hauptgrund für die Einführung des E-Votings war ebenfalls die Erhöhung der Wahlbeteiligung. Allerdings wurde dieses Ziel nicht erreicht, was die Verantwortlichen veranlasst hat, nach neuen, einfacheren Wegen zu suchen. Im Gespräch ist derzeit die Wahl per SMS.

(Ende)
Aussender: pressetext.austria
Ansprechpartner: Andreas List
Tel.: +43-1-81140-313
E-Mail: list@pressetext.com
|