pte20090604032 Politik/Recht, Handel/Dienstleistungen

Buy-American-Klausel schlägt Wellen nach Europa

Unternehmen spüren selbst entschärften US-Protektionismus


US-Protektionismus drückt auf europäische Auftragsbücher (Foto: pixelio.de, Dieter Schütz)
US-Protektionismus drückt auf europäische Auftragsbücher (Foto: pixelio.de, Dieter Schütz)

Washington/Berlin (pte032/04.06.2009/12:10) Die europäische Wirtschaft hat die umstrittene Buy-American-Klausel der US-Regierung unter Barack Obama offenbar bereits zu spüren bekommen. Obwohl die protektionistische Maßnahme nach massiven internationalen Protesten entschärft wurde, beschweren sich mitunter deutsche Handelspartner bei der Obama-Administration über Nachteile bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. So dürfte der Gesetzeszusatz des US-Konjunkturpakets nicht nur ein Schuss ins eigene Knie sein (pressetext berichtete: http://pressetext.com/news/090526043/), sondern auch europäische und kanadische Unternehmen treffen. Grund dafür ist nach Angaben von Wirtschaftsvertretern die zu freizügige Auslegungsmöglichkeit der Klausel in der Praxis.

"Ursprünglich war davon auszugehen, dass die Klausel soweit entschärft wurde, dass sie nicht sonderlich stark beißt", meint Henning Klodt, Globalisierungsexperte und Leiter des Zentrums Wirtschaftspolitik beim Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel http://www.ifw-kiel.de , im Gespräch mit pressetext. Es hätten sich aber bei vielen Ländern auf der Suche nach einem Schutz ihrer Wirtschaft vor Auswirkungen der Wirtschaftskrise Tendenzen abgezeichnet, die zu einem "Protektionismuswettlauf" führen könnten. Experten zufolge stellen die moralischen Auswirkungen der Maßnahme besonders in den USA eine Gefahr dar. So könne das Signal an die Wirtschaft nach wie vor protektionistische Gegenmaßnahmen hervorrufen und Handelsbeziehungen zerstören. Dadurch würden sich die Staaten hauptsächlich selbst schaden.

Projekte, die aus Mitteln des US-Konjunkturpakets finanziert werden, dürfen der Buy-American-Klausel entsprechend bei der Umsetzung keine Industriegüter aus dem Ausland verwenden. Während der ursprüngliche eingebrachte Vorschlag eine generelle Bevorzugung US-amerikanischer Unternehmen bei öffentlichen Auftragsvergaben vorsah, wurde ihre modifizierte Variante zumindest an bereits bestehende internationale Verträge wie etwa das Nordamerikanische Freihandelsabkommen gekoppelt. Über ein Drittel der Konjunkturstützen werden jedoch von lokalen und regionalen Gemeinden vergeben, die nicht Teil derartiger Abkommen sind. "Da sie keinen generellen Systemwechsel darstellt, halten sich die Folgen der Buy-American-Klausel in Maßen", sagt Klodt. Dennoch unterliegt es der Auslegung der Behörden, ob bei Auftragsvergaben etwa europäische Unternehmen berücksichtigt werden oder nicht. Darüber hinaus fehle in den Ausführungsbestimmungen der Klausel der Hinweis, dass vorliegende Handelsvorschriften eingehalten werden müssen.

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