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Weiter Tauziehen um Google-Buchdeal
US-Justizministerium prüft 125-Mio.-Dollar-Einigung mit Autoren

Rund zehn Mio. Bücher stehen bei der Google-Buchsuche bereits zur Verfügung (Foto: books.google.com)
Washington (pte/03.07.2009/13:45) - Das US-Justizministerium Department of Justice (DOJ) http://www.usdoj.gov hat offiziell bestätigt, dass im Zusammenhang mit dem ambitionierten Buch-Digitalisierungsprojekt von Google ein Wettbewerbsverfahren eingeleitet worden ist. Bei der formalen Untersuchung soll vor allem die 125-Mio.-Dollar-Vereinbarung, die der Internetkonzern im vergangenen Oktober mit der US-amerikanischen Autorenorganisation The Authors Guild und der Association of American Publishers (AAP) getroffen hat, genauer unter die Lupe genommen werden. Diese hatte den vorangegangenen juristischen Streit um mögliche Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Einscannen von Büchern aus den Sammlungen von US-Bibliotheken für das Internet-Angebot Google Books http://books.google.com beendet.

Google selbst sieht der wettbewerbsrechtlichen Prüfung durch das DOJ eher gelassen entgegen. "Das Justizministerium und einige Generalstaatsanwalte haben uns kontaktiert, um mehr über die Auswirkungen der Vereinbarung zu erfahren und wir sind froh, ihre Fragen beantworten zu dürfen", heißt es in einer ersten Reaktion des Internetkonzerns. Es sei wichtig darauf hinzuweisen, dass das sogenannte "Settlement" mit den Autoren einen nicht-exklusiven Charakter und das Ziel habe, den Zugang zu Millionen von Büchern zu ermöglichen. "Die außergerichtliche Vereinbarung, die Google mit den Autoren- und Publisherorganisationen getroffen hat, gilt ausschließlich für die USA und hat für Europa keinerlei Bedeutung", stellt Stefan Keuchel, Sprecher von Google Deutschland, im Gespräch mit pressetext fest. Im Zuge des Settlements habe sich das Unternehmen dazu verpflichtet, jedem Autor, dessen Werk im Rahmen des Google-Buchprojekts digitalisiert wird, eine Abgabe von 60 Dollar zu zahlen und ihn an den entstehenden Werbeeinahmen zu beteiligen.

Wird die Einigung zwischen Google und der US-Autorenschaft vom DOJ offiziell abgesegnet, erhält der Suchmaschinenbetreiber das Recht, einen Teil seiner digitalisierten Bücherinhalte online zu verbreiten. Betroffen davon wären neben ohnehin frei zugänglichen Werken und solchen, bei denen Google bereits über Kooperationen mit Verlagen die entsprechenden Rechte erworben hat, auch Bücher, die immer noch unter Copyright stehen, aber nicht mehr gedruckt werden. "Die Unterscheidung zwischen urheberrechtlich geschützten und freien Werken, bei denen das Copyright bereits abgelaufen ist, ist enorm wichtig. Außerhalb der USA wird nämlich ausschließlich die letztgenannte Buchkategorie digitalisiert", betont Keuchel.

Doch nicht nur für Google, sondern auch für die US-Bibliotheken ist die Durchsetzung des Settlements von entscheidender Bedeutung. Diese hätten dann beispielsweise die Möglichkeit, ihren Nutzern den Zugriff auf Millionen von Büchern anzubieten, die sich eigentlich außerhalb der eigenen Bestände befinden. Die geplante Aufstellung von kostenlosen öffentlichen Computerterminals in Bibliotheken soll dabei einen freien Zugang zu dem digitalen Wissensarchiv gewährleisten. Auch die Forschung soll von diesen neuen Möglichkeiten profitieren. So sollen Wissenschaftler künftig über eine Institution Computerabfragen durch den gesamten Google-Buchindex durchführen können, ohne die einzelnen Bücher lesen zu müssen. (Ende)



Aussender: pressetext.deutschland
Redakteur: Markus Steiner
email: steiner@pressetext.com
Tel. +43-1-81140-317



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