pts20100720019 Politik/Recht, Medien/Kommunikation

123people gewinnt Rechtsstreit um frei zugängliche Bilder im Internet

Deutscher Rechtsentscheid richtungweisend für die Branche


Wien (pts019/20.07.2010/11:30) In keinem der zwölf Länder, in denen die Personensuchmaschine 123people aktiv ist, werden die Gerichte so gerne angerufen wie in Deutschland. Oftmals werden die Klagen von Personen eingereicht, die mit haltlosen Anschuldigungen im Bereich Persönlichkeitsrechte und Datenschutz um mediale Aufmerksamkeit buhlen, oder mit einer finanziellen Entschädigung spekulieren. Die Online-Personensuchmaschine 123people hat nun einen Rechtsstreit gewonnen, der richtungweisend für die ganze Internetbranche ist: Im Internet frei zugänglich gemachte Bilder dürfen von 123people veröffentlicht werden.

Das Hamburger Landgericht hat im Juni 2010 eine Klage abgewiesen, in der eine Klägerin das weltweit größte Personensuchservice 123people beschuldigte, ihr Foto unrechtmäßig auf http://www.123people.de anzuzeigen, da sie einer Veröffentlichung nicht zugestimmt hatte. Das Gericht hat nun in der Sache entschieden, dass 123people öffentlich im Internet verfügbare und für jedermann frei zugängliche Bilder zur Personensuche verwenden darf. "Hat der Abgebildete sein Foto nicht gegen den Zugriff von Personensuchmaschinen gesperrt und die Webseite für Suchmaschinen optimiert, ist von einer Einwilligung in die Veröffentlichung durch 123people.de auszugehen", argumentiert das Gericht. Der Entscheid ist ein großer Erfolg für viele Social Media Plattformen, Online-Dienste und Suchmaschinenservices und wird richtungweisend für ähnliche Rechtssprechungen in Europa sein.

Wichtiger Rechtsentscheid für die Internet-Branche
Russell E. Perry, CEO von 123people Internetservices GmbH, begrüßt die Entscheidung des Hamburger Landgerichts und sieht sich in seinem Geschäftsmodell bestätigt. Mit der Ambivalenz der deutschen User sieht er sich schon lange konfrontiert: "Seit 123people im Jahr 2008 in Deutschland an den Start ging, wird unser Service immer wieder von kleindenkenden und selbsternannten Datenschützern kritisiert. Oft geht es den klagenden Parteien mit schlechter Recherche und Laienwissen in diesem wichtigen und sensiblen Rechtsbereich dabei nur um Medienaufmerksamkeit oder einen finanziellen Vorteil für sich selbst." Interessanterweise nutzen aber fast 10 Millionen Unique Visitors das Service von http://www.123people.de in Deutschland und stellen somit fast ein Viertel aller User weltweit. Die Nachfrage nach Personensuche im Netz ist in Deutschland also enorm, im Vergleich dazu erscheinen die rund eine Hand voll gegen 123people gerichteten Klagen lächerlich klein.

Das "Deutsche-Paradoxon"
"Es ist ein bekanntes Phänomen, dass einerseits jeder seinen Namen in einem Artikel lesen und Teil einer Community sein will, wo er mit vollkommen Unbekannten Intima und kompromittierende Fotos austauscht. Aber andererseits erschrickt, wenn genau diese Informationen, die zuvor großzügig übers Netz verteilt wurden, von Suchmaschinen gefunden werden." In Fachkreisen ist dieses Phänomen auch bekannt als das "Deutsche-Paradoxon" (Jeff Jarvis auf der re:publica 2010, Berlin). Von Realitätsverweigerung hält Perry nichts, er ist vielmehr der Meinung, dass wir in naher Zukunft noch eine ganze Reihe von neuen Produkten und internetbasierten Anwendungen sehen werden, die unser Leben und unsere zwischenmenschliche Kommunikation grundlegend verändern werden: "Wollen wir Teil dieser unaufhaltsam wachsenden Kommunikationsgesellschaft sein, müssen wir auch unsere Verhaltensweisen anpassen. Man kann sich nicht in einer Höhle verstecken und gleichzeitig Teil dieser neuen interaktiven Gesellschaft sein. Es ist Zeit, die neue Realität zu erkennen und sie für sich zu nutzen."

Weiterführende Links zum Thema
- Jeff Jarvis über das "Deutsche-Paradoxon", auf der re:publica in Berlin, April 2010:
http://www.youtube.com/watch?v=pSqyEXLkrZ0
- Blog-Beitrag von 123people zum "Deutschen Paradoxon", April 2010:
http://www.123people.de/blog/2010/04/21/das-deutsche-privatspharen-paradox

Informationen rund um den Entscheid des Hamburger Landgerichts, Kanzlei Dr. Bahr, Juli 2010:
http://www.dr-bahr.com/news/personensuchmaschine-123peoplede-darf-im-internet-frei-zugaengliche-bilder-veroeffentlichen.html

Über 123people
Seit Februar 2008 optimiert http://www.123people.at die Personensuche im Internet. Mit monatlich über 40 Millionen Unique Visitors ist 123people das beliebteste und größte Internet-Personensuchservice weltweit. http://www.123people.at ist mit über 1,4 Millionen Unique Clients (ÖWA Juni 2010) unter den vier größten Websites Österreichs.

Das Unternehmen mit Sitz in Wien bietet eine Online-Personensuche, mit der jeder User einfach, schnell, kostenlos, zuverlässig und in Echtzeit Informationen über sich selbst oder über andere Menschen im Internet findet. Die Suchergebnisse stammen sowohl aus globalen, als auch aus länderspezifischen, frei im Internet verfügbaren Datenquellen. Derzeit ist 123people in elf Ländern und acht Sprachen verfügbar. Seit März 2010 ist 123people Teil der französischen PagesJaunes-Gruppe.

Weitere Informationen über 123people und Downloads auf http://www.123people.at/presse
Twitter: http://www.twitter.com/123people

(Ende)
Aussender: 123people Internetservice GmbH
Ansprechpartner: Lea Hajner für 123people
Tel.: +43 (0) 664 88471910
E-Mail: l.hajner@i5invest.com
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