Martin Luther Kings Reden keine Public Domain
Erben des US-Bürgerrechtlers bestehen auf Copyright
Martin Luther King: Zeitgeschichte vs. Urheberrecht (Foto: flickr, Mike Licht) |
New York/Washington (pte016/02.09.2011/12:30) Die berühmte "I Have a Dream"-Rede des US-Bürgerrechtlers Martin Luther King ist Gegenstand von Urheberrechtsprozessen und kann deshalb nicht vollständig auf YouTube gefunden werden. King hatte die bahnbrechende Rede gegen Rassismus und Rassentrennung am 28. August 1963 auf der Washington Mall gehalten. Der Friedensnobelpreisträger von 1964 hatte noch selbst das Copyright für seine Rede beansprucht, da Mister Maestro Inc. und 20th Century Fox Aufnahmen der 17-minütigen Rede auf Tonträger vertrieben.
Rede war Performance
Wie ein Gerichtsurteil 1999 paradoxerweise feststellte, gilt die Rede, die King im Rahmen des March on Washington vor rund 250.000 Menschen gehalten hatte, offiziell als Performance für die Medien. Damit hat die Familie die Verwertungsrechte auf dieses Stück Geschichte bis 70 Jahre nach dessen Tod, also bis ins Jahr 2038. Peter Hempel von der GEMA http://gema.de präzisiert gegenüber pressetext: "Das Urheberrecht erlischt praktisch nie - nur das Recht auf Vergütung. Die Werke sind durch ihre Veröffentlichung frei zugänglich. Aber eben frei und nicht kostenlos. Für Bibliotheken und Universitäten gibt es ohnehin Ausnahmeregelungen."
Bereits zweimal zuvor - in den Jahren 1987 und 1994 - mussten CBS und USA Today für die Rede nachträglich zahlen. Das Video der Rede auf YouTube wurde nach einem Copyright-Anspruch von EMI von der Videoplattform entfernt. Damit sind derzeit nur unvollständige Versionen und Remixes der Rede per Internet abrufbar.
Kings Rede war allerdings nicht das erste wichtige Zeitdokument, das der Öffentlichkeit auf diese Weise vorenthalten wird: Das Video von Kennedys Ermordung war etwa der Anlass für einen langwierigen Prozess zwischen dem Kennedy-Clan und Time Inc. Die Familie des früheren US-Präsidenten Richard Nixon verkaufte dessen Unterlagen für 18 Mio. Dollar an die US-Regierung.
Für Bildungszwecke zulässig
Der Anwalt der Familie, die nach Kings Ermordung im Jahr 1968 vor dem Nichts stand, widerspricht den Vorwürfen, zeitgeschichtliche Dokumente der Öffentlichkeit vorzuenthalten: "Die Familie King hat immer jene unterstützt, die Zugang zu der Rede und dem Video für Bildungszwecke haben wollen und verweist Interessierte an das King Center in Atlanta." Jene, die nicht so weit reisen können, werden bei YouTube unter "I Have a Dream" aber einstweilen eher ein Abba-Video finden.
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