pte20110907012 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

Pop-Ikone Madonna verliert wichtige Markenrechte

US-Superstar darf Modelinie nicht mit "Material Girl" bewerben


"Material Girl": Madonna kämpft um die Markenrechte (Foto: madonna.com)

Los Angeles (pte012/07.09.2011/11:45) Die US-Pop-Ikone Madonna http://www.madonna.com sorgt derzeit nicht nur mit ihren musikalischen Werken für Schlagzeilen. Die Sängerin, die kürzlich erst verkündet hat, im Februar 2012 ihr insgesamt zwölftes Album veröffentlichen zu wollen, muss in einem wichtigen Marken-Rechtsstreit eine herbe Niederlage hinnehmen. Im Zentrum der Aufregung steht dabei der englische Begriff "Material Girl", den der Superstar durch einen gleichnamigen Hit-Song in den 1980er-Jahren geprägt hat und der nun zur Bewerbung der eigenen Modelinie verwendet werden soll. Die entsprechenden Markenrechte liegen aber nicht bei Madonna, urteilte ein US-Richter.

"Ich bin das 'Material Girl'. Ich war die Erste, die diesen Begriff 1985 in einem Song genannt hat", zitiert das Branchenblatt The Hollywood Reporter die berühmte Sängerin aus den Gerichtsunterlagen. Der zuständige Richter, James Otero, konnte diese Sichtweise aber offenbar nicht nachvollziehen und erteilte dem Superstar eine klare Abfuhr: "Die Argumentation der Angeklagten, dass dieser Markenname durch ihre künstlerische Leistungen kreiert worden ist, ist rechtlich gesehen nicht zulässig. Dieses und andere Gerichte haben erkannt, dass das Singen eines Songs noch keine Schutzmarke entstehen lässt", so seine Einschätzung.

Verschiedene Interessen

"Wir haben es hier mit einem klassischen Marken-Rechtsstreit zu tun, bei dem es verschiedene Interessen abzuwägen gilt", erklärt Michael Ritscher, Experte für Markenrecht und Partner in der Anwaltskanzlei meyerlustenberger http://www.meyerlustenberger.ch , im Gespräch mit pressetext. Dem Urteil des US-Richters könne er aber ohne weiteres beipflichten: "Ich gehe davon aus, dass dieser Fall nach europäischem Recht genauso beurteilt worden wäre. Konflikte zwischen Marken entscheiden sich zwar nach dem Grundsatz der Priorität. Markenschutz besteht aber grundsätzlich nur für bestimmte Waren oder Dienstleistungen. Dass Madonna die Erste war, die den Begriff 'Material Girl' als Titel in einem Song verwendet hat, macht sie nicht automatisch zur alleinigen Inhaberin der Markenrechte an allen nur denkbaren Waren."

Ritscher zufolge kommt es recht häufig vor, dass Titel aus bekannten Liedern und Filmen in der Folge als Marken verwendet werden und dabei mit älteren Marken kollidieren. "Im aktuellen Fall hätte Madonna 1985 wohl noch nicht wissen können, wie berühmt ihr Song 'Material Girl' wird und dass sie später eine Modelinie so benennen würde", meint der Anwalt. "Falls dieses Urteil auch die höheren Instanzen durchsteht, wird Madonna dazu gezwungen sein, sich einen neuen Namen für ihre Modelinie einfallen zu lassen".

Entscheidung im Oktober

Ob der US-Superstar, der sich mittlerweile neben dem Gesang auch als Schauspielerin, Regisseurin und Designerin einen Namen gemacht hat, tatsächlich das "Material Girl"-Logo von seinen Kleidungsstücken entfernen muss oder nicht, wird sich aber erst im Oktober klären. Dann soll der Markenstreit in einem Gerichtsverfahren mit Geschworenenbeteiligung endgültig entschieden werden.

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