pte20111202020 Umwelt/Energie, Handel/Dienstleistungen

Exotische Tiere als Weihnachtspräsent ungeeignet

"Originelle" Geschenkideen könnten Artenschutz unterliegen


Tasche aus Schlangenhaut: Geschenke schüren Ausrottung (Foto: Flickr/Harman)
Tasche aus Schlangenhaut: Geschenke schüren Ausrottung (Foto: Flickr/Harman)

Berlin (pte020/02.12.2011/13:45) Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) http://bfn.de fordert die Bevölkerung auf, keine exotischen Tier- und Pflanzenarten oder deren Produkte zu Weihnachten zu verschenken. "Alle Jahre wieder können Schenkende und Beschenkte auf der Suche nach einem originellen Präsent in Konflikt mit dem Artenschutz geraten. Denn sowohl viele exotische Tiere und Pflanzen als auch Produkte, die aus ihnen hergestellt wurden, sind durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen besonders geschützt", erklärt BfN-Präsidentin Beate Jessel. Man kaufe zwar keine Pelze mehr, aber auch der Artenschutz ist erweitert worden, sagt Dietrich Delden, Abteilungsleiter Artenschutzvollzug im BfN, gegenüber pressetext.

Im Zweifelsfall verzichten

"Mittlerweile sind mehr Arten im Fokus", berichtet Delden. Die Palette der Angebote artengeschützter Produkte sei nicht zu unterschätzen. Sie reicht von Schuhen oder Taschen aus Schlangen- oder Waranleder über teure Gitarren oder Klarinetten aus geschütztem Tropenholz bis hin zu echtem Kaviar von Stören. Nicht nur solche exotischen Produkte, sondern auch lebende Tiere werden immer öfter über das Web angeboten.

"Aufgrund des bevorstehenden Weihnachtsfestes häufen sich in Deutschland besonders oft preiswerte Internetangebote, die zum Kauf lebender exotischer Tiere verführen sollen", sagt Jessel. Das Angebot umfasst neben Papageien meist auch junge Affen, Schildkröten oder Chamäleons. In vielen Fällen handelt es sich dabei um betrügerische Angebote, die günstig zum Kauf verlocken sollen.

Kauf ist strafbar

"Aber auch im Angebot des deutschen Zootierhandels gibt es unverändert eine Fülle von verschiedenen Arten von Vögeln und Reptilien wie Papageien, Schildkröten, Riesenschlangen oder Echsen, die internationalen Artenschutzregelungen unterliegen und nur unter bestimmten Voraussetzungen gehandelt werden dürfen", so Jessel.

Unterliegt ein Produkt oder ein Lebewesen dem Artenschutzabkommen, darf es entweder gar nicht oder nur mit einem Nachweis über rechtmäßige Einfuhr und Erwerb verkauft werden. Wird ein artengeschütztes Produkt oder Lebewesen ohne diesen Nachweis gehandelt, begeht auch der Käufer je nach Schutzstatus eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat, die mit einem Bußgeld geahndet wird. "Lassen Sie lieber die Finger davon, wenn Sie nicht so sicher sind", rät Delden.

(Ende)
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