Digitales Recht auf Vergessen: User aktiv gefordert
Privatsphären-Einstellungen überprüfen - Postings mit Bedacht wählen
Schutz: User für sauberes virtuelles Ich gefordert (Foto: pixelio.de, R. Sturm) |
Wien (pte013/05.04.2013/12:00) Im digitalen Zeitalter gewinnt das Säubern oder Löschen der virtuellen Identität immer mehr an Bedeutung. Einige Tipps können Internet-Nutzern dabei helfen, unerwünschte Daten aus der Online-Welt verschwinden zu lassen und dem omnipräsenten Datenschutzproblem entgegenzuwirken. Bei einem Facebook-Account sollten alle Einstellungen zur Privatsphäre auf "privat" oder "aus" geändert werden. Zudem tun User gut darin, auf jedem unerwünschten Foto die Verlinkung zu entfernen.
Bilder können generell bei der Google-Suche erforscht werden, indem der Vor- und Zuname in Anführungszeichen eingegeben wird. Bei heiklen Daten können die User die Administratoren um eine Löschung bitten, was jedoch nicht immer gewährleistet ist. Personen, die über einen Tumblr-, Wordpress- oder Google-Blogger-Account verfügen, löschen diesen am besten gänzlich.
Duplikate verhindern Säuberung
Wenn jemand etwas auf Foren kommentiert hat, sollten auch diese Bekundungen gelöscht werden. Wenn dies jedoch nicht funktioniert, so kann dieser Wunsch mit einer guten Begründung den Datenverwaltern nahegelegt werden. Letztendlich kann es ein großer Vorteil sein, die Google-Suchmaschine gänzlich zu vermeiden und auf Alternativen wie DuckDuckGo.com oder Blekko.com umzusteigen, die Nutzer nicht verfolgen.
Was Foren betrifft, ist es laut Datenschützer Georg Markus Kainz http://quintessenz.at kaum möglich, Kommentare zu löschen. "Wenn auf einen Kommentar bereits Meinungen veröffentlicht wurden, ist es schwierig, die Frage oder die Antwort zu löschen, da somit ein Inhalt sinnlos und frei im Raum stehen würde", warnt er gegenüber pressetext. Dazu müsste der gesamte Thread entfernt werden, was wiederum von allen Beteiligten das Einverständnis bedürfe und kaum umsetzbar sei.
"Diese Handlungen sind mit einem hohen Zeitaufwand verbunden. Zudem müssen sich Nutzer bewusst sein, dass die Informationen auch nach deren Entfernung zwar nicht mehr gezeigt werden, aber weiter gespeichert bleiben oder, dass sie bereits dupliziert wurden." Der EU-Ansatz des Rechts auf Vergessen sei demnach relativ unrealistisch.
Kreativer Nickname schützt
"Am besten ist es, bei öffentlichen Diskussionen einen Nicknamen zu verwenden, um sich selbst keinen Maulkorb geben zu müssen. Es ist wichtig, pointierte Meinungen kundzutun, aber nur mit einem die Identität schützenden Pseudonym", führt Kainz aus. Das Recht auf Vergessen kann von Firmen zwar verlangt werden - User dürften sich auf die Entfernungen aber nicht blind verlassen. "Es gibt kein Zurück in die Zukunft", schließt er ab.
(Ende)Aussender: | pressetext.redaktion |
Ansprechpartner: | Andreea Iosa |
Tel.: | +43-1-81140-306 |
E-Mail: | iosa@pressetext.com |
Website: | www.pressetext.com |