pta20171229024
Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen gemäß § 43 WpHG
Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen gemäß § 43 WpHG
Kremlin AG: Mitteilung über Inhaber wesentlicher Beteiligungen gemäß § 27a WpHG
Steinheim (pta024/29.12.2017/16:07 UTC+1) - Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 43 WpHG
Beteiligungsmeldung
Die GE Getreide Einlagerungs AG hat der Kremlin AG zu der heute veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung gemäß § 27a WpHG Folgendes mitgeteilt:1) Die Investition dient nicht der Erzielung von Handelsgewinnen, sondern der Umsetzung strategischer Ziele.
2) Die GE Getreide Einlagerungs AG beabsichtigt innerhalb der nächsten 12 Monate den Erwerb weiterer Stimmrechte, insbesondere im Zuge von möglichen Kapitalerhöhungen, um die Gesellschaft zu sanieren, falls eine Hauptversammlung entsprechende Kapitalerhöhungen beschließen sollte.
3) Die GE Getreide Einlagerungs AG strebt eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsratsorganen an.
4) Die GE Getreide Einlagerungs AG strebt eine Veränderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierungen an.
Hinsichtlich der Mittel handelt es sich zu 100% um Fremdmittel, die die GE Getreide Einlagerungs AG zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte eingesetzt hat.
(Ende)
Aussender: |
Kremlin AG Ammonitenweg 9 89555 Steinheim Deutschland |
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Ansprechpartner: | Patrick Kenntner | |
E-Mail: | info@kremlin-aktie.de | |
Website: | www.kremlin-aktie.de | |
ISIN(s): | DE000A1PHFR2 (Aktie) | |
Börse(n): | Regulierter Markt in Hamburg; Freiverkehr in Berlin, München |