Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG
BKS Bank AG: Ergänzung zur Veröffentlichung gemäß § 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018
Klagenfurt, 20. Februar 2019
(pta025/20.02.2019/16:21 UTC+1)
Veröffentlichung des Beschlusses, von einer Rückkaufermächtigung Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms der BKS Bank AG
Veröffentlichung gemäß § 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018
Der Vorstand der BKS Bank AG hat am 20. Februar 2019 beschlossen, von der in der Hauptversammlung vom 9. Mai 2018 erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen von Mitarbeiteraktionen Gebrauch zu machen und hat folgendes Rückkaufprogramm beschlossen. Dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:
- Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 9. Mai 2018.
- Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte auf der Homepage der Gesellschaft am 9. Mai 2018.
- Beginn des Rückkaufprogramms: 25. Februar 2019; voraussichtliche Dauer bis 01. März 2019.
- Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien der BKS Bank AG.
- Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 100.000 Stück Stammaktien der BKS Bank AG, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten
Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,24% und am gesamten Grundkapital von ca. 0,23%.
- Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für
die BKS-Stammaktien an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 5 % unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb
zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die BKS-Stammaktien an den
dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 5 % übersteigen.
- Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des
Rückkaufs ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der BKS-Mitarbeiterprogramme und BKS-Führungskräfteprogramme 2019-2021 zu
verwenden. Der Vorstand behält sich jedoch vor, die zurückgekauften Aktien auch für künftige Mitarbeiteraktionen zu verwenden.
- Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
- Die BKS Bank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage
der Gesellschaft (www.bks.at) zu erfüllen.
(Ende)
Aussender: |
BKS Bank AG St. Veiter Ring 43 9020 Klagenfurt Österreich |
|
---|---|---|
Ansprechpartner: | Mag. Herbert Titze | |
Tel.: | 0463-5858-120 | |
E-Mail: | herbert.titze@bks.at | |
Website: | www.bks.at | |
ISIN(s): | AT0000624705 (Aktie) AT0000624739 (Aktie) | |
Börse(n): | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |