pte20190724023 Politik/Recht, Tourismus/Reisen

Trinkgeld-Klausel bei Kreuzfahrten unzulässig

Oberlandesgericht Koblenz folgt vzbv - Ausdrückliche Zustimmung der Kunden erforderlich


Kreuzfahrtschiffe: Trinkgeld-Abbuchungen unzulässig (Foto: DocLawson/pixabay.de)
Kreuzfahrtschiffe: Trinkgeld-Abbuchungen unzulässig (Foto: DocLawson/pixabay.de)

Berlin/Koblenz (pte023/24.07.2019/13:30) Veranstalter von Kreuzfahrten dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Passagiere kein pauschales Trinkgeld von deren Bordkonto abbuchen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz http://olgko.justiz.rlp.de nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) http://vzbv.de entschieden. "Es muss den Passagieren überlassen bleiben, wie viel Trinkgeld sie zahlen möchten. Die verbreitete Unsitte, Beträge von oft mehr als 100 Euro pro Reise ohne vorherige Erlaubnis einzubehalten, ist nach dem Urteil rechtswidrig", sagt vzbv-Rechtsreferentin Kerstin Hoppe.

Abbuchungen sind rechtswidrig

Zum Hintergrund der aktuellen Gerichtsentscheidung: Der Reiseveranstalter hatte in einem Prospekt von Aldi-Reisen für eine Kreuzfahrt geworben. Dort wurde auf die Trinkgeld-Regelung an Bord hingewiesen. Die Regelung besagte, dass ein Trinkgeld von zehn Euro pro Person und Nacht automatisch vom Bordkonto der Reisenden abgebucht werde. Diesen Betrag könnten sie an der Rezeption kürzen, streichen oder erhöhen.

Das Gericht schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass die vom Veranstalter als "Trinkgeldempfehlung" bezeichnete Regelung unzulässig ist. Das Gesetz schreibe vor, dass Zusatzentgelte zum Reisepreis nur mit ausdrücklicher und gesonderter Zustimmung der Kunden vereinbart werden dürfen. Die strittige Trinkgeldempfehlung werde dagegen bereits Vertragsbestandteil, wenn Reisekunden nicht ausdrücklich widersprechen. Sie müssten selbst aktiv werden, um die Abbuchung zu verhindern. Das sei mit dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar.

(Ende)
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