Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
BKS Bank AG: Umwandlung der Vorzugs-Stückaktien in Stamm-Stückaktien beschlossen
Klagenfurt
(pta019/09.06.2020/13:35 UTC+2)
In der heutigen Versammlung der Vorzugsaktionäre der BKS Bank AG wurde mit Sonderbeschluss gemäß § 129 Abs 3 AktG dem Hauptversammlungsbeschluss vom 29.05.2020 zugestimmt, der die Umwandlung sämtlicher bestehender Vorzugs-Stückaktien in Stamm-Stückaktien der BKS Bank AG durch Aufhebung des Vorzugs gemäß § 129 Abs 1 AktG und die diesbezügliche Änderung der Satzung in § 4, § 20 und § 25 zum Gegenstand hatte.
Die Umwandlung der Vorzugs-Stückaktien in Stamm-Stückaktien wird mit Eintragung der beschlossenen Satzungsänderung der BKS Bank AG im Firmenbuch wirksam. Mit dieser Eintragung im Firmenbuch werden alle stimmrechtslosen Vorzugs-Stückaktien im Verhältnis 1:1 in stimmberechtigte Stamm-Stückaktien der BKS Bank AG umgewandelt. Dabei bleibt die Höhe des Grundkapitals der BKS Bank AG unverändert.
Über weitere Details zur Umwandlung, zur Börsennotierung der umgewandelten Vorzugs-Stückaktien an der Wiener Börse sowie des voraussichtlichen Zeitablaufs wird die BKS Bank AG zeitgerecht informieren.
(Ende)
Aussender: |
BKS Bank AG St. Veiter Ring 43 9020 Klagenfurt Österreich |
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Ansprechpartner: | Dr. Dieter Kohl | |
Tel.: | 0463-5858-139 | |
E-Mail: | dieter.kohl@bks.at | |
Website: | www.bks.at | |
ISIN(s): | AT0000624739 (Aktie) | |
Börse(n): | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |