26 Prozent weniger Firmenpleiten im November
Destatis: Rückgang um 26 Prozent auf 1.046 - Antragspflicht teilweise noch ausgesetzt
Corona frisst Geld: Firmeninsolvenzen gesunken (Foto: pixabay.com, vanderpixa) |
Wiesbaden/Berlin (pte016/11.02.2021/11:30)
Anträge für Unternehmensinsolvenzen in Deutschland sind im November 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 26 Prozent auf insgesamt 1.046 zurückgegangen. In den ersten elf Monaten des vergangenen Jahres ist die Anzahl der Insovenzanträge um 15,9 Prozent auf 14.621 gesunken. Das zeigen neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) http://destatis.de . Für den Januar prognostiziert Destatis sogar einen Rückgang von 34 Prozent.
[b]"Zahlen zeigen staatliche Eingriffe"[/b]
"Die Insolvenzzahlen befinden sich weiter im Sinkflug. 34 Prozent weniger eröffnete Unternehmensinsolvenzen als im Vorjahreszeitraum zeigen deutlich die staatlichen Eingriffe in das Insolvenzgeschehen", sagt Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbands der Insolvenzverwalter Deutschlands http://vid.de , gegenüber pressetext.
Ein Grund für die geringere Anzahl an Insolvenzen ist lait Destatis, dass die Antragspflicht für überschuldete Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt war. Bis April gilt das auch weiterhin, wenn die Auszahlung von staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht. Für zahlungsunfähige Firmen galt die Antragspflicht jedoch schon ab Oktober wieder.
[b]2021 mehr Verbraucherinsolvenzen[/b]
Im November lagen die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bei etwa 1,4 Mrd. Euro. Dagegen betrugen sie im Vorjahreszeitraum noch bei rund 3,4 Mrd. Euro. Auch Verbraucher haben weniger häufig Insolvenz angemeldet. Die Anträge sind um 53,8 Prozent auf 2.214 zurückgegangen.
Unklar ist noch, wie sich die weiter anhaltenden Lockdowns in Deutschland auf die Insolvenzen von Unternehmen auswirken wird. Vor allem Verbraucherinsolvenzen könnten laut Destatis bald ansteigen. Ende 2020 wurde nämlich ein Gesetz zur Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre beschlossen. Das ermöglicht Verbrauchern nach einem Insolvenverfahren einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang.
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