Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft: Teilweise Auflösung der Rückstellung für EU-Kartellverfahren
München (pta046/20.05.2021/18:35 UTC+2)
Die BMW AG geht aufgrund des Verfahrensfortgangs davon aus, dass die EU-Kommission ihre Vorwürfe gegen die BMW AG gegenüber den Beschwerdepunkten vom 5. April 2019 in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht erheblich beschränken wird.
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob deutsche Automobilhersteller in technischen Arbeitskreisen bei der Entwicklung und Einführung von Technologien zur Verringerung von Emissionen in wettbewerbsbeschränkender Weise zusammengearbeitet haben. Die Rechtskonformität von Diesel-Fahrzeugen ist nicht Gegenstand des Verfahrens. Der Vorwurf einer unzulässigen Manipulation der Abgasreinigung stand und steht bei der BMW Group nicht im Raum.
Die BMW AG hatte am 5. April 2019 eine Rückstellung in Höhe von rund 1,4 Mrd. Euro gebildet. Auf Grundlage der neuen Erkenntnisse geht die BMW AG weiterhin davon aus, dass die EU-Kommission mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Bußgeld gegen die BMW AG verhängen wird. Die erhebliche Beschränkung des Vorwurfs löst jedoch eine Neubewertung der Rückstellung aus. Diese Neubewertung führt im zweiten Quartal 2021 zu einem positiven Ergebniseffekt in Höhe von rund 1 Mrd. Euro.
Dieser Ertrag ist bisher nicht in der Prognose für das Jahr 2021 enthalten. Er wirkt sich mit ca. einem Prozentpunkt positiv auf die EBIT-Marge des Segments Automobile aus. Der diesbezüglich bereits prognostizierte Korridor wird in entsprechender Höhe angehoben. Für das Konzernergebnis vor Steuern im laufenden Geschäftsjahr geht die BMW Group unverändert von einer deutlichen Steigerung aus.
Sollte es zu der erwarteten erheblichen Beschränkung der Vorwürfe kommen, würde die BMW AG davon absehen, gegen einen etwaigen Bußgeldbescheid rechtlich vorzugehen.
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