Nachhaltige Erträge nur zu 3,6 Prozent "grün"
Technologieplattform Clarity AI hat 31.000 Aktienfonds auf Umweltverträglichkeit hin untersucht
Anlage: Wo "grün" draufsteht, muss nicht "grün" drin sein (Bild: pixabay.com, Gerd Altmann) |
New York (pte004/22.03.2022/06:15)
Nur 3,6 Prozent der weltweiten Erträge von nachhaltigen Veranlagungen sind tatsächlich "grün". Das hat eine Analyse von Clarity AI http://clarity.ai , einer Technologieplattform für Nachhaltigkeit, ergeben. Das Unternehmen hat 31.000 Aktienfonds analysiert, inwiefern diese Produkte den neuen Anforderungen der EU-Taxonomie entsprechen, die Investitionen in umweltverträgliche Anlagen erleichtern soll. Insbesondere haben die Finanzexperten überprüft, wie viel grün sich in den Fonds finden lässt, also Umsätze, die an Umweltkriterien ausgerichtet sind.
15 Prozent bei Klimafonds
Laut der Studie haben nur sieben Prozent der analysierten Aktienfonds mehr als zehn Prozent grüne Erträge gemäß der Definition der EU-Taxonomie. Mit 15 Prozent als grün klassifizierte Erträge weisen Klimafonds eine viermal höhere Ausrichtung an der EU-Taxonomie auf als der Durchschnitt der gesamten Stichprobe. Fonds mit Schwerpunkt auf Sektoren, die einen starken Akzent auf grün setzen, wie etwa Versorgungsunternehmen, weisen 25 Prozent grüne Erträge aus. Fonds mit Aktienthemen wie alternative Energien sind mit bis zu 27 Prozent grünen Erträgen noch stärker auf eine grüne Wirtschaft ausgerichtet.
Patricia Pina, Head of Product Research & Innovation bei Clarity AI: "Angesichts der verschiedenen Definitionen und Rahmenbedingungen für Nachhaltigkeit auf der ganzen Welt können wir die EU-Taxonomie als Vorreiter hinsichtlich der Festlegung eines gemeinsamen Standards ansehen, der auf einen großen Teil der weltweiten Marktteilnehmer ausgerichtet ist. Wir bei Clarity AI sind der Meinung, dass die Regulierung durch detaillierte, datengestützte Erkenntnisse unterstützt werden muss, und dass Transparenz nicht nur ein nettes Beiwerk, sondern ein Muss ist."
Drei Taxonomie-Kriterien
Gemäß der Offenlegungsverordnung "Sustainability Finance Disclosure Regulation" (SFDR) müssen Investoren die EU-Taxonomie parallel zum Nachhaltigkeitsprofil von Fonds angeben, die in eine der drei folgenden Kategorien eingeteilt werden muss: Artikel 6: nicht-nachhaltige Fonds; Artikel 8: Fonds, die nachhaltige Merkmale bewerben, sie jedoch nicht als übergeordnetes Ziel sehen, und Artikel 9: Fonds, die speziell in Hinblick auf Nachhaltigkeitsziele geschaffen wurden.
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