pta20240603047
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 16 KR

Swiss Estates AG: Vorlage des Geschäftsberichts 2023

Testate noch ausstehend

Freienbach (pta047/03.06.2024/23:58 UTC+2)

Swiss Estates AG hat heute ankündigungsgemäss den Geschäftsbericht 2023 vorgelegt.

Wie bereits mit Ad Hoc-Mitteilung vom 19. September 2022 offengelegt hat das Handelsgericht des Kantons Zürich eine Klage der Altra Foundation betreffend von Gegenleistungen im Rahmen von Sacheinlageverträgen, entgegen der notariell beglaubigten Sacheinlageverträge, zu unserer absoluten Überraxchung und gegen die Einschätzung unserer involvierten Rechtsanwälte positiv beurteilt, was das Bundesgericht im Oktober 2023 unerwarteterweise bestätigte (Ad Hoc-Mitteilung vom 27. Oktober 2023).

Der vorliegende rechtliche Disput ergab sich aus der Akquisition mehrerer Liegenschaften in den Kan­tonen Bern und Waadt im Jahr 2014, mittels Quasifusionen im Sinne des Fusionsgesetzes (FusG). Als Quasifusion im Sinne des FusG wird die Akquisition von Unternehmen verstanden, bei der die Abgeltung der bisherigen Eigentümer nicht in bar, sondern durch Wertpa­piere der übernehmenden Gesellschaft erfolgt. Die Aktionäre der übernommenen Gesellschaft wer­den somit Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft. Das Fusionsgesetz regelt im Übrigen, dass solche Transaktionen steuerlich privilegiert sind, was die Vorgehensweise vor allem auch im Bereich der Immobilien eher attraktiv macht, da in der Regel sowohl die Grundstücksgewinn- als auch die Han­dänderungssteuern sowie auch private Einkommenssteuern entfallen. Unter diesen Vorausset­zun­gen wurden die Transaktionen damals abgeschlossen und die zugrundeliegenden Sacheinlage­ver­träge jeweils notariell beurkundet. Im Rahmen der Akquisitionen wurden dann, nebst der Ablö­sung der damals bestehenden Finanzierungen, die jeweilige Gegenleistung für die Sacheinlage in Wertpa­pieren (Aktien und Partizipationsscheinen) vollständig beglichen.

Nachdem die Transaktionen abgeschlossen, das Eigentum übergegangen war und die begebenen Wertpapiere ausgeliefert waren, übertrug der ursprüngliche Einbringer der akquirierten Immobilien die Rechte aus den Sacheinlageverträgen an einen seiner angeblichen Geldgeber, der in die eigentlichen Trans­aktionen nach damaliger Kenntnis der Swiss Estates AG nicht involviert und auch namentlich zuvor nicht bekannt war.

Umso überraschender kam dann die Haltung dieses "Investors", der die behaupteten Rechte unterdessen an eine Gesellschaft namens Altra Foundation zediert hatte, dass er nun - anstatt der mittels notariell be­urkundetem Sacheinla­gevertrag vereinbarten (und erfolgten) Auslieferung von Wertpapieren - die Bezahlung des Trans­aktionspreises, soweit nicht bereits verrechnet, in Geld und nicht in Wertpa­pieren haben wollte. In der Konsequenz bedeutete dies, dass man eigentlich verlangte die akqui­rierten Immobilien dop­pelt bezahlt zu erhalten, was mehr als abstrus erscheint. Unabhängig davon lancierte die Altra Foundation das vorliegende Verfahren, welches nun im Resultat zu Ungunsten der Swiss Estates AG ausging.

In der Folge musste der vorliegende Jahresverlust im Sinne eines einmaligen Vorgangs («One Off») verbucht werden, was so vom Management nicht erwartet wor­den war.

Erwähnenswert erscheint, dass das Jahresergebnis ohne diesen Vorgang durchaus positiv ausge­fallen wäre. Immerhin mussten die Liegenschaften der Swiss Estates AG über das gesamte Portfolio betrachtet (+1.11) keine direkte Abwertung hinnehmen und die Mieteinnahmen (+4.4%) sind ansprechend angestiegen, was uns für die Zukunft zuver­sichtlich stimmt. Angemerkt sei auch, dass die aktuelle und die absehbare zukünftige Zinspolitik der Nationalbank die anstehende Entwicklung vo­raussichtlich stützen wird (voraussichtlich nochmals sinkender Leitzins im laufenden Jahr), was die Zinsen für die bestehenden Hypotheken wieder reduzieren wird.

Was den Geschäftsbericht 2023 betrifft sind die Testate der Revisionsstelle leider noch ausstehend. Das hat allerdings nicht damit zu tun, dass es noch Differenzen betreffend dem Abschluss 2023 geben würde.Und es liegt eine Zusage vor, dass die noch ausstehenden Prüfungsbestätigungen demnächst vorliegen werden. Sobald diese Testate vorliegen, wird ein Update der Geschäftsbericht 2023 - mit den Testaten - vonstatten gehen.

Swiss Estates AG fokussiert sich auf das langfristige Investment in Wohnbauten in den städtischen Gebieten der Schweiz, inklusive Agglomerationen der grösseren Städte. Es werden Wohnimmobilien ab 20+ Mieteinheiten auf opportunistischer Basis erworben ("Undermanaged Assets" oder "Assets mit Repositionierungspotenzial"), d.h. erworbene Renditeimmobilien werden langfristig gehalten und weiterentwickelt.

Die Titel der Swiss Estates AG sind an der BX Swiss (www.bxswiss.com) kotiert.

- Namenaktien: Valor 2392655 / ISIN CH0023926550 / Tickersymbol SEAN

- Partizipationsscheine: Valor 1930453 / ISIN CH0019304531 / Tickersymbol SEAP

Namenaktien unterliegen strikten Erwerbsbeschränkungen für Personen im Ausland.

Die Partizipationsscheine der Swiss Estates AG, welche als Vorzugsaktien ausgestaltet wurden, sind auch an der Börse Düsseldorf (www.boerse-duesseldorf.de) im Primärmarkt in den Handel einbezogen (TICKER WAG / ISIN CH0019304531 / WKN A0MJ3Y).

Partizipationsscheine unterliegen keinen Erwerbsbeschränkungen.

(Ende)

Aussender: Swiss Estates AG
Grützenstrasse 1
8807 Freienbach
Schweiz
Ansprechpartner: Udo Rössig
Tel.: +41 58 252 60 00
E-Mail: info@swiss-estates.ch
Website: www.swiss-estates.ch
ISIN(s): CH0019304531 (Sonstige) CH0023926550 (Aktie)
Börse(n): BX Swiss; Freiverkehr in Düsseldorf (Primärmarkt)
|