pte20080716029 Technologie/Digitalisierung, Politik/Recht

Jugendlicher Hacker zu Polizeiarbeit verdonnert

18-jähriger Neuseeländer wechselt nach Freispruch die Seiten


Nicht alle Hacker haben bösartige Absichten (Foto: pixelio.de, tommyS)
Nicht alle Hacker haben bösartige Absichten (Foto: pixelio.de, tommyS)

Hamilton (pte029/16.07.2008/13:55) Der 18-jährige Neuseeländer Owen Walker, der mithilfe eines ausgeklügelten Virenprogramms ein weltumspannendes Hackernetz gegründet hatte, ist von einem Gericht in Hamilton freigesprochen worden. Der Jugendliche, der an einer abgemilderten Form von Autismus leidet und sich das Programmieren nach eigenen Angaben selbst beigebracht hat, hatte sich zuvor in sechs Fällen der Internetkriminalität für schuldig bekannt. Wie der New Zealand Herald http://www.nzherald.co.nz berichtet, ordnete die zuständige Richterin an, dass der junge Mann 14.526 neuseeländische Dollar (etwa 6.600 Euro) Entschädigung zahlen muss, weil er im Jahr 2006 die Server der Universität Pennsylvania in den Vereinigten Staaten zum Absturz gebracht hat. Neben der einmalig zu zahlenden Geldstrafe soll Walker zudem seine außergewöhnlichen Programmierfähigkeiten künftig auch der Polizei zur Verfügung stellen und diese so im Kampf gegen Internetkriminalität unterstützen.

"Hacker sind Menschen, die generell über ein sehr hohes Computerwissen und eine enorme Fachkenntnis verfügen", erklärt Antivirenspezialist Martin Penzes vom Security-Unternehmen ESET http://www.eset.at , im Gespräch mit pressetext. Ob jemand als böser Hacker bezeichnet wird, sei dabei von der jeweiligen Motivation und Loyalität zu den Gesetzen abhängig. "Entscheidend ist in diesem Zusammenhang die Frage, wie man sich entscheidet, das eigene Wissen einzusetzen", erläutert Penzes. So genannte White-Hats würden ihre Fähigkeiten etwa nur mit positiven Absichten einsetzen. "Im Unterschied zum bösen Black-Hat-Hacker helfen White-Hats beispielsweise Unternehmen dabei, ihre Sicherheit zu verbessern", betont Penzes. Dass begabte Black-Hats wie Walker die Seiten wechseln und sich dem Kampf gegen Internetkriminalität anschließen, komme zwar vor, sei aber relativ selten. "Hier spielen auch moralische Aspekte eine wesentliche Rolle", meint Penzes.

Zum ersten Mal aufgefallen war die vom neuseeländischen Teenager programmierte Schadsoftware bei einem Cyber-Angriff auf die Server der Universität Pennsylvania. Nach gemeinsamen Ermittlungen des FBI, des U.S. Secret Service, der New Zealand Police und niederländischen Behörden konnten dessen Urheber in Neuseeland und den Niederlanden ausfindig gemacht werden (pressetext berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=071130022). Der im Internet unter dem Pseudonym "Akill" auftretende Walker wohnte damals noch bei seinen Eltern. Diese gingen den Ermittlungen zufolge davon aus, dass ihr Sohn sich mit legaler Programmierarbeit beschäftige. In Wahrheit war der junge Mann aber vielmehr Kopf eines internationalen Hackerrings, der mithilfe eines ausgeklügelten Botnetzes rund 1,3 Mio. Computer infizierte. Dabei soll ein finanzieller Schaden von insgesamt 13,5 Mio. Euro entstanden sein.

Für die neuseeländische Justiz ist das aktuell zu Ende gegangene Gerichtsverfahren das erste seiner Art. Die strafrechtliche Verfolgung von Internetkriminellen ist dort rechtlich gesehen noch relatives Neuland. Umso wichtiger dürfte das Walker-Urteil für die zukünftige Rechtssprechung in diesem Bereich sein. Nachdem der 18-Jährige sich bereits im April in sechs Fällen der Internetkriminalität für schuldig erklärt hatte, drohte ihm eine Gefängnisstrafe von bis zu sieben Jahren. Wie der zuständige Staatsanwalt, Ross Douch, gegenüber dem New Zealand Herald einräumt, hätten sich vor allem die ursprünglich nicht bösen Absichten von Walker mildernd auf das Gerichtsurteil ausgewirkt. Der Teenager habe zudem keinerlei finanzielles Kapital aus seinen Internetattacken geschlagen, obwohl er dazu zweifellos die Möglichkeit gehabt hätte.

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