pts20100928008 Unternehmen/Wirtschaft, Handel/Dienstleistungen

Nur noch 48 Stunden Galgenfrist für Cash vom Finanzamt

Donnerstag, 30. September, ist Stichtag für gratis Geld vom Finanzminister


Wien/Mödling (pts008/28.09.2010/09:10) Wie sich Unternehmer noch bis Donnerstag ein schönes Steuerzuckerl von Ihrem Finanzamt holen können, weiß der Mödlinger Steuerprofi Mag. Herbert Tiefengraber http://www.steuerprofi.com . Wer bis zum 30. 09. einen Antrag auf Herabsetzung seiner Einkommensteuervorauszahlung stellt, bekommt noch heuer - Geld. "Das wissen aber leider nur die wenigsten Unternehmer, weil diese Information von vielen Steuerberatungskanzleien übersehen wird oder aufgrund von Arbeitsüberlastung, einfach unter den Tisch fallen gelassen wird," so Mag Tiefengraber.

Ob man zu den Glücklichen zählt, die der Finanz ein Schnippchen schlagen, das klärt im Normalfall ein Gespräch mit dem Steuerberater. Aber für Mag Tiefengraber verläuft die Kommunikation zwischen Unternehmen und Ihren Steuerberatern in den meisten Fällen nicht wirklich optimal. "Wann hört denn ein Unternehmer von seinem Steuerberater, meist nur einmal im Jahr, wenn er zum Jahresgespräch gebeten wird, sonst ist Sendepause und es gibt nur die notwendigsten Unterlagen für Umsatzsteuer und kurze Info mails. Meist mit dem lapidaren Hinweis auf Einzahlungen ans Finanzamt," ärgert sich Mag. Tiefengraber.

Fakt ist, dass die Einkommensteuervorauszahlungen vierteljährlich zu entrichten sind. Sollte jedoch die voraussichtliche Gewinnerwartung im laufenden Jahr nicht der Höhe der Vorauszahlungen entsprechen, kann ein begründeter Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen gestellt werden. Ab 2010 können bis zu 13% des Gewinnes zusätzlich von der Steuer abgesetzt werden. Bis zu 30.000 Euro Gewinn kann der Freibetrag ohne weitere Voraussetzungen geltend gemacht werden. Darüber hinaus kann durch Investitionen ein Gewinnfreibetrag von insgesamt bis zu 100.000,- Euro lukriert werden. Bei einem Antrag bis zum 30. September 2010 kassieren Unternehmer den Steuervorteil noch heuer.

Wer wissen will ob für Ihn so ein Antrag sinnvoll ist, sollte sich ganz einfach informieren - entweder beim Steuerberater seines Vertrauens, oder bei einem Kennenlerngespräch unter http://www.steuerprofi.com

Kennen lernen als Beratungs-Prinzip?
Mag. Herbert Tiefengraber zu seiner Beratungsphilosophie: "Wir wollen für unsere Klienten mehr erreichen. Aber dazu müssen wir die Fakten kennen lernen - und dieses Kennen lernen ist bei uns immer kostenlos." Dabei stößt dieses Angebot laut Mag. Tiefengraber, nicht immer auf ungeteilte Gegenliebe. "Unternehmer verfahren oftmals nach dem Prinzip - was nichts kostet ist auch nichts wert. Bei einer Erstberatung sollte man jedoch dieses Prinzip getrost einmal beiseite stellen. Denn erst nach einem ersten Gespräch kann der Steuerberater, wie auch der Klient einschätzen, inwieweit eine Zusammenarbeit nutzbringend ist und daher ist jedes erste Treffen in unserer Kanzlei aus Prinzip immer Kostenlos und Unverbindlich"

Standardleistungen der Kanzlei Tiefengraber:
* Buchführung
* Bilanzierung
* Lohnverrechnung
* Internationale Rechnungslegung (IAS und US-GAAP)
* Erstellen von Steuererklärungen

Spezialleistungen der Kanzlei:
* Beratung in betriebswirtschaftlichen
Angelegenheiten
* Beratung in Steuerfragen
* Beratung bei Betriebsgründung und Betriebsnachfolge
* Umgründungen
* Sanierungsberatung
* Vertretung im Finanzverfahren
* Vertretung bei Finanzstrafverfahren
* Treuhandschaften
* Verwaltung von Privatstiftungen
* Verwaltungstätigkeit von Vermögensmassen

Pressekontakt:
Mag. Herbert Tiefengraber
02236/304 300-0

(Ende)
Aussender: Der Werbetherapeut
Ansprechpartner: Alois Gmeiner
Tel.: 01/33 20 234
E-Mail: werbetherapeut@chello.at
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