Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
CA Immobilien Anlagen AG: Einladung zur Hauptversammlung
Wien
(pta060/14.04.2010/06:30 UTC+2)
CA IMMOBILIEN ANLAGEN AKTIENGESELLSCHAFT
Wien
FN 75895k
ISIN AT0000641352
Einladung zur Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 23. ordentlichen Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft ein, die am Mittwoch, dem 12. Mai 2010, um 17 Uhr, im Saal Olympia Mancini im Hotel Savoyen Vienna, 1030 Wien, Rennweg 16, stattfindet.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts je zum 31.
Dezember 2009 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem Corporate Governance Bericht
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2009
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
7. Beschlussfassung über die Neufassung der Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien:
a. Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand, gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG im gesetzlich jeweils höchstzulässigen Ausmaß auf den Inhaber lautende eigene Stückaktien während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung zu erwerben. Der beim Rückerwerb zu leistenden Gegenwert darf nicht niedriger als maximal 30 % unter und nicht höher als maximal 10 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage betragen. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige, zweckmäßige Art erfolgen.
b. Der Vorstand wird weiters ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
- eigene Aktien zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen, die auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 13. Mai 2008 ausgegeben werden, zu verwenden;
- eigene Aktien als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland zu verwenden;
- eigene Aktien jederzeit gemäß § 65 Abs 1b AktG über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen;
- für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung die eigenen Aktien ohne oder unter teilweisem oder vollständigem Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit auf jede gesetzlich zulässige Art, auch außerbörslich, wieder zu veräußern.
- das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm § 192 AktG durch Einziehung der eigenen Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen, wobei der Aufsichtsrat ermächtigt ist, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung am 13. Mai 2008 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien.
8. Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an die geänderten gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere durch das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 (AktRÄG 2009) und das Unternehmsrechts-Änderungsgesetz 2008 (URÄG 2008), nämlich in § 6 (Grundkapital und Aktien), §§ 10, 12 und 15 (Aufsichtsrat), §§ 17-20 sowie Streichung von § 22 (Hauptversammlung), § 24 (Jahresabschluss und Gewinnverteilung), Nachnummerierung der bisherigen §§ 23-27
Unterlagen zur Hauptversammlung
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens ab 21. April 2010, während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1030 Wien, Mechelgasse 1, Abteilung Investor Relations, auf:
* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate Governance Bericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung
* Bericht des Aufsichtsrats
jeweils für das Geschäftsjahr 2009;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 8
* Berichte des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens ab 21. April 2010 im Internet unter www.caimmoag.com/investor_relations/hauptversammlung/ zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 21. April 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1030 Wien, Mechelgasse 1, Abteilung Investor Relations zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigungen wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 3. Mai 2010 der Gesellschaft entweder per Post an CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Investor Relations, Mechelgasse 1, 1030 Wien, oder per Telefax an +43 (0)1 532 59 07-595 oder per E-mail an ir@caimmoag.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigungen wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei Namensaktien ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Aufgrund der Änderungen des Aktiengesetzes durch das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 finden die Bestimmungen der Satzung unserer Gesellschaft über die Einberufung der Hauptversammlung, Hinterlegung der Aktien für die Hauptversammlung und die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung keine Anwendung.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre insbesondere nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.caimmoag.com/investor_relations/hauptversammlung/ zugänglich.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 10. Tages vor der Hauptversammlung, sohin am 2. Mai 2010, 24 Uhr MEZ (Nachweisstichtag).
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 7. Mai 2010 ausschließlich unter der folgenden Adresse zugehen muss:
Per Post: CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Investor Relations, Mechelgasse 1, 1030 Wien
Per Telefax: CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Investor Relations, +43 (0)1 532 59 07-595
Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs 20 AktG).
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstitut gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs (bei Nennbetragsaktien), zudem der Nennbetrag sowie (bei mehreren Aktiengattungen) die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag, sohin den 2. Mai 2010, beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Namensaktien
Hinsichtlich Namensaktien sind nur solche Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, deren Anmeldung in Textform der Gesellschaft spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 7. Mai 2010 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugeht.
Per Post: CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Investor Relations, Mechelgasse 1, 1030 Wien
Per Telefax: CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Investor Relations, +43 (0)1 532 59 07-595
Anmeldungen werden in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post: CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Investor Relations, Mechelgasse 1, 1030 Wien
Per Telefax: CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Investor Relations, +43 (0)1 532 59 07-595
Per Email: ir@caimmoag.com, wobei die Anmeldung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E- Mail anzuschließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.caimmoag.com/investor_relations/hauptversammlung/ abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 11. Mai 2010 bis 16:00 Uhr MEZ bei der Gesellschaft einzulangen.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt das zur Übermittlung von Depotbestätigungen Ausgeführte sinngemäß.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessensverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf der Internetseite der Gesellschaft www.caimmoag.com/investor_relations/hauptversammlung/ ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel: +43 (0)1 8763343-0, Telefax +43 (0)1 8763343-49 oder per E-Mail michael.knap@iva.or.at.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 634.370.022 eingeteilt in 87.258.600 Stückaktien und zwar in 87.258.596 Inhaberaktien und vier Namensaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme; die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 87.258.600.
Die Aktionäre bzw. Bevollmächtigten können beim Zutritt zur Hauptversammlung aufgefordert werden, sich durch einen allgemein anerkannten gültigen Lichtbildausweis, zum Beispiel einen Reisepass oder Führerschein, auszuweisen. Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 16 Uhr.
Wien, im April 2010
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: |
CA Immobilien Anlagen AG Mechelgasse 1 1030 Wien Österreich |
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Ansprechpartner: | Mag. Claudia Hainz | |
Tel.: | (+431) 532 59 07 - 502 | |
E-Mail: | hainz@caimmoag.com | |
Website: | www.caimmoag.com | |
ISIN(s): | AT0000641352 (Aktie) | |
Börse(n): | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |