Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
CA Immobilien Anlagen AG: Hinweisbekanntmachung zur vereinfachten Verschmelzung gemäß § 221a Abs 1 AktG
Wien
(pta009/26.08.2010/07:00 UTC+2)
Es ist beabsichtigt, die CA Immo International AG mit dem Sitz in Wien, eingetragen zu FN 248937i ("übertragende Gesellschaft"), auf die CA Immobilien Anlagen Aktien-gesellschaft mit dem Sitz in Wien, eingetragen zu FN 75895k ("übernehmende Ge-sellschaft"), durch Übertragung des Vermögens der CA Immo International AG als Ganzes im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die CA Immobilien Anlagen Ak-tiengesellschaft mit Wirkung zum 31.12.2009 zu verschmelzen. Der Verschmelzung liegt der geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Ab-schlussprüfers versehene Jahresabschluss der CA Immo International AG zum 31.12.2009 als Schlussbilanz zugrunde.
Gemäß § 221a Abs. 1 AktG geben die verschmelzungsbeteiligten Gesellschaften bekannt, dass der am 25.08.2010 zwischen der CA Immo International AG als über-tragender Gesellschaft und der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft als über-nehmender Gesellschaft abgeschlossene Entwurf eines Verschmelzungsvertrages nach Prüfung durch den gerichtlich bestellten Verschmelzungsprüfer sowie nach Prüfung durch die Aufsichtsräte der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften beim Handelsgericht Wien (Firmenbuch) eingereicht wurde.
Bei den verschmelzungsbeteiligten Gesellschaften liegen die nachstehend genannten Urkunden zur Einsicht der Aktionäre auf:
- Entwurf des Verschmelzungsvertrages vom 25.8.2010 samt dem geprüften Jahresab-schluss der CA Immo International AG als Schlussbilanz und dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum 31.12.2009
- Jahresabschlüsse und Lageberichte der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft und der CA Immo International AG der letzten drei Geschäftsjahre sowie die Corporate Governance Berichte der verschmelzungsbeteiligten Gesellschaften zum Geschäftsjahr 2009
- Zwischenbilanzen der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft und der CA Immo In-ternational AG zum 30.6.2010
- Gemeinsamer Verschmelzungsbericht der Vorstände der CA Immobilien Anlagen Aktien-gesellschaft und der CA Immo International AG
- Gemeinsamer Prüfungsbericht der PwC Transaction Services Wirtschaftsprüfung GmbH über die CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft und die CA Immo International AG
- Prüfungsberichte der Aufsichtsräte der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft und der CA Immo International AG
Auf Verlangen wird jedem Aktionär jeweils am Sitz der verschmelzungsbeteiligten Gesellschaften unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der angeführten Unterlagen erteilt. Die angeführten Unterlagen sind ab dem heutigen Tag auch im Internet unter www.caimmoag.com und www.caimmointernational.com abrufbar. Im Übrigen wird auf die gleichzeitig veröffentlichte Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der CA Immo International AG und die Rechte der Aktionäre nach § 221a Abs 2 und § 108 AktG verwiesen.
Nach § 231 Abs 1 AktG hat der Vorstand der CA Immobilien Anlagen Aktiengesell-schaft auf die Einholung der Zustimmung der Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft zur Verschmelzung verzichtet (vereinfachte Verschmelzung) und wird der Vorstand der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft von der ihm durch § 4 Abs 3 der Satzung erteilten Ermächtigung gemäß § 169 AktG Gebrauch machen und das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats von derzeit EUR 634.370.022 um bis zu EUR 4.757.851,50 auf bis zu EUR 639.127.873,50 durch Ausgabe von bis zu 654.450 jungen Aktien erhöhen.
Aktionäre der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft erreichen, können bis zum Ablauf eines Monats nach der Beschlussfassung der Hauptversammlung der CA Immo International AG die Einberufung einer Hauptver-sammlung der Aktionäre der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft verlangen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf; die Depotbestätigung hat die in § 10a Abs 2 AktG genannten Angaben zu enthalten.
Die außerordentliche Hauptversammlung der CA Immo International AG findet am Montag, den 27.9.2010, statt, sodass die Aktionäre der CA Immobilien Anlagen Ak-tiengesellschaft die Einberufung der Hauptversammlung gemäß § 231 Abs 3 AktG bis längstens Mittwoch, den 27.10.2010, beantragen müssen.
Wien, im August 2010
Der Vorstand
CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft
(Ende)
Aussender: |
CA Immobilien Anlagen AG Mechelgasse 1 1030 Wien Österreich |
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Ansprechpartner: | Mag. Claudia Hainz | |
Tel.: | (+431) 532 59 07 - 502 | |
E-Mail: | hainz@caimmoag.com | |
Website: | www.caimmoag.com | |
ISIN(s): | AT0000641352 (Aktie) | |
Börse(n): | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |