Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
conwert Immobilien Invest SE: Begebung neuer Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit 2018
Rückkauf ausständiger Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit 2014
Wien
(pta007/30.08.2012/08:25 UTC+2)
Nicht zur Veröffentlichung oder Verteilung in den USA, Kanada, Japan und Australien oder einer anderen Jurisdiktion in der Angebote oder Verkäufe von Wertpapieren der conwert Immobilien Invest SE gesetzlich verboten sind.
Die an der Wiener Börse notierte conwert Immobilien Invest SE hat eine zweistufige Finanzierungstransaktion zur Verminderung des Verschuldungsgrades und der Verlängerung der Laufzeit der Verbindlichkeiten eingeleitet.
Die Transaktion umfasst die Einladung durch conwert an alle Inhaber ihrer 1,50 % Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit 2014 (ISIN AT0000A07PZ5), conwert sämtliche Wandelschuldverschreibungen 2014 zum Kauf gegen Barzahlung anzubieten. Parallel dazu begibt conwert nicht nachrangige Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von 80 Mio Eur mit Fälligkeit 2018.
Die Einladung an die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen 2014, conwert alle ausstehenden Wandelschuldverschreibungen 2014 zum Rückkauf anzubieten, erfolgt zu den Konditionen des Einladungsmemorandums vom 30. August 2012. conwert zahlt für jedes angenommene, rechtsgültige Angebot einen Preis von 107.963,70 Eur pro Wandelschuldverschreibung 2014 mit einem Nennbetrag von 100.000 Eur zuzüglich bis zum Abwicklungstag (ausschließlich) angefallener Zinsen.
Die Angebote der Inhaber der Wandelschuldverschreibung 2014 sind ab heute, dem 30. August 2012, bis zum 5. September 2012 17 Uhr (CET) zu übermitteln. Die Ergebnisse dieser Transaktion werden am 6. September 2012 bekanntgegeben. Die Abwicklung wird für oder um den 7. September 2012 erwartet.
Die Wandelschuldverschreibungen 2018 (ISIN AT0000A0WMQ5) werden im Rahmen einer Privatplatzierung an ausgewählte institutionelle Investoren in Österreich und anderen Jurisdiktionen außerhalb der USA, Kanada, Australien und Japan verkauft.
Die Wandelschuldverschreibungen 2018 haben eine Laufzeit von sechs Jahren. Inhaber der Wandelschuldverschreibungen 2018 können drei Jahre nach dem Ausgabetag die Einlösung der Wandelschuldverschreibung zum Nennbetrag zuzüglich angelaufener Zinsen, verlangen. Die Wandelschuldverschreibungen 2018 werden zu einem Nennbetrag von 100.000 Eur pro Stück und zu einem Ausgabepreis von 100 % begeben. Während des heutigen Bookbuilding Verfahrens werden der halbjährlich zu zahlende Kupon der Wandelschuldverschreibungen 2018 voraussichtlich zwischen 4,00 % und 4,50 % p.a. und der anfängliche Wandlungspreis voraussichtlich zwischen 30 % und 35 % über dem volumengewichteten Durchschnittskurs der conwert-Aktien während der Bookbuilding Periode festgelegt werden.
Die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen 2018 werden berechtigt, die Wandelschuldverschreibungen in auf Inhaber lautende Stückaktien der conwert zu wandeln. Die maximale Anzahl der neuen Stückaktien wird von conwert mit der Festsetzung der Konditionen der Wandelschuldverschreibungen 2018 ermittelt. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf Zeichnung der Wandelschuldverschreibung 2018 wurde durch die Hauptversammlung am 15. April 2010 ausgeschlossen. conwert plant die Handelsaufnahme der Wandelschuldverschreibungen 2018 im Dritten Markt (multilaterales Handelssystem) der Wiener Börse.
Barclays fungiert als Sole Bookrunner des Angebots und als Dealer Manager der Einladung. Raiffeisen Centrobank AG fungiert als Co-Lead Manager des Angebots und Lucid Issuer Services Limited als Tender Agent der Einladung.
Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sind nicht zur Verbreitung in den Vereinigten Staaten (wie nachfolgend definiert), Kanada, Japan oder Australien und in sonstigen Ländern, in denen die Platzierung und der Verkauf von Wertpapieren der conwert Immobilien Invest SE gesetzlichen Beschränkungen unterliegt, bestimmt.
Hinweis: Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der conwert Immobilien Invest SE dar noch ist sie Teil eines solchen. Weder in Österreich noch in einem anderen Land wird ein öffentliches Angebot der Schuldverschreibungen stattfinden. Daher ist nach der Richtlinie 2003/71/EG kein Prospekt vorgeschrieben.
Diese Mitteilung wird nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, ihren Gebieten und Besitztümern, einem Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Amerika und dem Bezirk Columbia (die "Vereinigten Staaten") veröffentlicht und darf weder direkt noch indirekt in den oder in die Vereinigten Staaten verbreitet werden. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere (einschließlich der Wandelschuldverschreibungen 2018 und der Aktien der conwert Immobilien Invest SE) sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") in den Vereinigten Staaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten verkauft oder zum Verkauf angeboten werden, außer gemäß einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen nach dem Securities Act. Aus den Vereinigten Staaten von Amerika werden keine Angebote oder Annahmen für einen Rückkauf existierender Schuldverschreibungen angenommen.
Die hierin beschriebene Einladung wird weder direkt noch indirekt in den oder in die Vereinigten Staaten unter Verwendung der US-amerikanischen Post oder eines Mittels des zwischenbundestaatlichen oder fremden Handels (means or instrumentality of insterstate or foreign commerce), einschließlich E-Mail, Telefax, Telefon und des Internets oder einer Einrichtung einer US-amerikanischen nationalen Wertpapierbörse (national securities exchange of the United States) unterbreitet. Die Einladung darf nicht über ein solches Mittel, eine solche Einrichtung oder von innerhalb der Vereinigten Staaten angenommen werden.
Diese Mitteilung ist nicht zur allgemeinen Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung im Vereinigten Königreich bestimmt und darf im Vereinigten Königreich nur an Personen verteilt werden, (i) die Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel 19(5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Order") haben oder (ii) die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order erfasst sind (alle solche Personen werden im Folgenden "Relevante Personen" genannt). Jede Person im Vereinigten Königreich, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf Grund dieser Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig werden. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.
(Ende)
Aussender: |
conwert Immobilien Invest SE Alserbachstraße 32 1090 Wien Österreich |
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Ansprechpartner: | Dr. Clemens Billek | |
Tel.: | +43 / 1 / 521 45-700 | |
E-Mail: | cwi@conwert.at | |
Website: | www.conwert.at | |
ISIN(s): | AT0000697750 (Aktie) | |
Börse(n): | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |