pte20120920021 Technologie/Digitalisierung, Politik/Recht

USA Patriot Act bremst Cloud-Wirtschaft aus

Experten empfehlen zwecks Datenschutz europäische Betreiber


Wien (pte021/20.09.2012/13:35) "Die Datenverarbeitung in der Cloud bringt Firmen Vorteile, kann juristisch aber zur Herausforderung werden." Zu diesem Schluss kommt Peter Ploiner von der Vereinigung EuroCloud Austria http://eurocloud.at . Dem Branchenkenner nach sollte im Dienstleistungsvertrag stets stehen, dass der Cloud-Provider die Verantwortung für den Datenschutz übernimmt. "Angesichts des USA Patriot Act ist man nur bei einem europäischen Cloud-Betreiber datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite", so Ploiner gegenüber pressetext am Rande des Jahresgesprächs 2012 des Verbands Österreichischer Software Industrie (VÖSI) http://voesi.or.at .

Datenschutz vertraglich absichern

Bei aller Euphorie um Cloud Computing wird oft übersehen, dass neben technischen und wirtschaftlichen Aspekten auch das Datenschutzrecht zum Tragen kommt. "Auftraggeber sollten sich diesbezüglich in einer schriftlichen Vereinbarung absichern", empfiehlt der IT-Rechtsexperte Markus Dörfler http://it-rechtsanwalt.at . Unterliege der jeweilige Cloud-Anbieter dem sogenannten Safe-Harbor-Abkommen zwischen EU und USA von 2000, dann sei das Vorhaben weniger riskant.

Für europäische Firmen ist generell eine Datenverarbeitung nur dann zulässig, wenn sie im Inland erfolgt oder aus Sicht der EU im jeweiligen Ausland ein "angemessener" Datenschutz herrscht. "Das ist in China, Indien und den USA nicht der Fall, in der Schweiz oder Israel aber schon", weiß Dörfler. Amerikanische Cloud-Betreiber seien außerdem vom USA Patriot Act aus dem Jahr 2001 bedroht, der im schlimmsten Fall US-Behörden die Einsicht in Firmendaten mittels "gag order" erlaubt.

Cloud bleibt weiterhin angstbesetz

Dieses Cloud-Problem hat laut Ploiner historische Gründe. Dem Verbandsvertreter zufolge sind europäische Cloud-Anbieter erst kürzere Zeit aktiv und nicht schlechter als amerikanische, jene allenfalls bekannter und mitunter noch etwas billiger. "Der USA Patriot Act mit seinen gewaltigen Eingriffsmöglichkeiten durch US-Behörden bremst aber den gesamten Cloud-Markt", bedauert Ploiner. Für IT-Anwalt Dörfler ist der besagte Akt ein "show stopper" mit einem großen Aber dahinter.

VÖSI-Präsident Peter Kotauczek hält darum die Cloud auch für angstbesetzt. Diese steht seiner Meinung nach erst am Anfang ihrer Entwicklung, weshalb auch ein Datenmissbrauch nicht völlig ausgeschlossen werden kann. "Komplexe Produkte sind eben komplex", meint der Verbandspräsident und will wegen solcher Rechtsunsicherheiten auch die Gesprächsbasis zur Politik erweitern.

(Ende)
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