pta20130326008
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Pankl Racing Systems AG: Einberufung der Hauptversammlung

Kapfenberg (pta008/26.03.2013/08:00 UTC+1) Pankl Racing Systems AG
Bruck an der Mur, FN 143981 m

Einberufung der Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

15. ordentlichen Hauptversammlung der Pankl Racing Systems AG

am Donnerstag, dem 25. April 2013, um 13.00 Uhr,
Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft, 8605 Kapfenberg, Industriestraße West 4.

1. Bericht des Vorstandes

2. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2012

3. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

6. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

8. Beschlussfassung über die (neuerliche) Ermächtigung des Vorstands Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte, die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft einräumen können, auszugeben.

9. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlagen [Genehmigtes Kapital 2013] unter Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 30.1.2009

10. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§ 5, 7 und 22, im Hinblick auf die Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9 und zur Anpassung an die geänderten gesetzlichen Bestimmungen (Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011)

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 4. April 2013 auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.pankl.com/Hauptversammlung.497.1.html zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:

* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate Governance-Bericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2012;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 3 - 10,
* zu TOP 8: Bericht des Vorstands - Bezugsrechtsausschluss bei Begebung von Finanzinstrumenten und Ausgabe von Aktien aus dem Bedingten Kapital,
* zu TOP 9: Bericht des Vorstands - Bezugsrechtsausschluss bei Ausnützung des Genehmigten Kapitals,
* Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen,
* Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 4. April 2013 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 8605 Kapfenberg, Industriestraße West 4, Abteilung Investor Relations, Brigitte Putz, oder per Telefax an +43(0)3862 33 999 - 181 zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 16. April 2013 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43(0)3862 33 999 - 181 oder an 8605 Kapfenberg, Industriestraße West 4, Abteilung Investor Relations, Brigitte Putz, oder per E-Mail ir@pankl.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft http://www.pankl.com/Hauptversammlung.497.1.html zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 15. April 2013 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 22. April 2013 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.

Per Post oder Boten

Pankl Racing Systems AG
Investor Relations
z.Hd. Frau Brigitte Putz
Industriestraße West 4
8605 Kapfenberg,

Per Telefax +43(0)3862 33 999 - 181

Per E-Mail: ir@pankl.com, wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Pankl Racing Systems AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet werden. Dies deshalb, da Pankl Racing Systems AG bei den vorangegangenen beiden Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute jedoch hievon keinen nennenswerten Gebrauch gemacht haben.

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 15. April 2013 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post Pankl Racing Systems AG
Investor Relations
z.Hd. Frau Brigitte Putz
Industriestraße West 4
8605 Kapfenberg,

Per Telefax: +43(0)3862 33 999 - 181

Per E-Mail: ir@pankl.com wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesell-schaft unter http://www.pankl.com/Hauptversammlung.497.1.html abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.pankl.com/Hauptversammlung.497.1.html ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43-1-8763343-30,
Fax +43-1-8763343-39 oder E-mail michael.knap@iva.or.at.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 3.150.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 3.150.000.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 12.30 Uhr.

Bruck an der Mur, im März 2013

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: Pankl Racing Systems AG
Industriestraße West 4
8605 Kapfenberg
Österreich
Ansprechpartner: DI (FH) Brigitte Putz
Tel.: +43(0)3862 33 999-317
E-Mail: ir@pankl.com
Website: www.pankl.com
ISIN(s): AT0000800800 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart
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