Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
BF HOLDING AG: Freiwilliges Angebot der Pierer Industrie AG an die Aktionäre der BF HOLDING AG
Veröffentlichung des Ergebnisses gemäß § 19 Abs. 2 Übernahmegesetz
Wels
(pta011/05.02.2015/11:40 UTC+1)
BF HOLDING AG
Veröffentlichung des Ergebnisses gemäß § 19 Abs. 2 Übernahmegesetz zum freiwilligen Angebot der Pierer Industrie AG an die Aktionäre der BF HOLDING AG (vormals BRAIN FORCE HOLDING AG)
Pierer Industrie AG ("Bieterin") hat am 6. November 2014 bekannt gegeben, an die Aktionäre der BF HOLDING AG (vormals BRAIN FORCE HOLDING AG) ("Zielgesellschaft") ein freiwilliges Angebot gemäß §§ 4 ff Übernahmegesetz ("ÜbG") abzugeben (das "Angebot"). Das Angebot ist auf den Erwerb von sämtlichen Aktien der Zielgesellschaft gerichtet, die sich nicht im Eigentum der Bieterin, mit ihr gemeinsam vorgehender Rechtsträger oder Aktionären, die mit der Bieterin eine Nichteinlieferungsvereinbarung abgeschlossen haben, befinden. Die Angebotsunterlage wurde am 22. Dezember 2014 gemäß § 11 Abs 1a ÜbG veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebotes endete am 2. Februar 2015 ("Allgemeine Annahmefrist").
Bis zum Ende der Allgemeinen Annahmefrist am 2. Februar 2015 sind bei der UniCredit Bank Austria AG als Annahme- und Zahlstelle insgesamt 1.871.727 Aktien der BF HOLDING AG (vormals BRAIN FORCE HOLDING AG) zum Verkauf eingereicht worden; dies entspricht einem Anteil am Grundkapital der BF HOLDING AG (vormals BRAIN FORCE HOLDING AG) von rund 12,16%.
Nach Übertragung der eingelieferten Aktien wird die Bieterin somit über insgesamt 11.692.086 Aktien der BF HOLDING AG (vormals BRAIN FORCE HOLDING AG) verfügen; dies entspricht einem Anteil am Grundkapital der BF HOLDING AG (vormals BRAIN FORCE HOLDING AG) von rund 75,99%. Der Angebotspreis von EUR 1,80 je Aktie wird den Aktionären, die das Angebot fristgerecht angenommen haben, spätestens am 16. Februar 2015 durch UniCredit Bank Austria AG als Annahme- und Zahlstelle Zug-um-Zug gegen Übertragung der Aktien ausbezahlt.
Gemäß Punkt 4. der veröffentlichten Angebotsunterlage stand das Übernahmeangebot unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Bieterin bis zum Ende der Allgemeinen Annahmefrist am 2. Februar 2015 Annahmeerklärungen für zumindest 1.014.960 Aktien (rund 6,6% des Grundkapitals) der Zielgesellschaft zugehen (die "Mindestannahmeschwelle") und somit die Beteiligung der Bieterin am Grundkapital und an den Stimmrechten der Zielgesellschaft die Schwelle von 60% erreicht. Diese aufschiebende Bedingung ist am 22. Dezember 2014 eingetreten. Für alle Aktionäre der Zielgesellschaft, die das Angebot nicht innerhalb der Annahmefrist bis zum 2. Februar 2015 angenommen haben, verlängert sich die Annahmefrist somit um drei Monate ab der Veröffentlichung des Ergebnisses (Nachfrist gemäß § 19 Abs 3 ÜbG). Die Bekanntgabe des Ergebnisses erfolgte am 5. Februar 2015. Die Nachfrist endet daher am 5. Mai 2015, sodass das Übernahmeangebot noch bis einschließlich 5. Mai 2015 angenommen werden kann.
(Ende)
Aussender: |
BF HOLDING AG Edisonstraße 1 4600 Wels Österreich |
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Ansprechpartner: | Mag. Michaela Friepeß | |
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E-Mail: | investorrelations@brainforce.co.at | |
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ISIN(s): | AT0000820659 (Aktie) | |
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