Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Heta Asset Resolution AG: Abwicklungsmaßnahmen nach dem Bankenabwicklungs- und Sanierungsgesetz
Ergebnisse aus Asset Quality Review (AQR)
Klagenfurt am Wörthersee, 01.03.2015.
(pta001/01.03.2015/17:05 UTC+1)
Wie in den Ad hoc Meldungen vom 28. November sowie vom 23. Dezember 2014 mitgeteilt, erstellt die Heta Asset Resolution AG (HETA) einen Liquiditäts- und Abbauplan, der dem im Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit (GSA) festgelegten Ziel einer geordneten, best- und raschest möglichen Verwertung ihrer Vermögenswerte zu entsprechen hat und der entsprechende Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2014 haben wird. In diesem Zusammenhang wurde eine Asset-Überprüfung (sogenannter Asset Quality Review (AQR)) beauftragt, mit dem Zweck alle Vermögenswerte der Gesellschaft einer Neubewertung unter Berücksichtigung des Ziels einer geordneten, aktiven und bestmöglichen Verwertung zu unterziehen.
Erste Ergebnisse des AQR liegen seit dem Abend des 27. Februar 2015 vor. Auf Grundlage dieser Ergebnisse geht die Gesellschaft von einer vermögensmäßigen Unterdeckung in einer Bandbreite von rund EUR 4,0 Mrd. bis rund EUR 7,6 Mrd. aus. Die Gesellschaft ist zwar derzeit noch in der Lage, ihre Schulden und Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu begleichen, es liegen aber im Sinne des § 51 Abs 1 Z 3 zweiter Halbsatz des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) aus Sicht des Vorstands objektive und konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Gesellschaft in naher Zukunft nicht mehr in der Lage sein wird, ihre Schulden und Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu begleichen.
Die Gesellschaft hat umgehend den Aufsichtsrat über die Ergebnisse unterrichtet (Sonderbericht gemäß GSA). Die Gesellschaft hat weiters noch am 27. Februar 2015 ihren Alleinaktionär Republik Österreich (Bund) über die Unterdeckung informiert und angefragt, ob diese vor dem Hintergrund dieser neuen Information und der Geltung des BaSAG bereit ist, die in den Jahren 2016 und 2017 eintretende Liquiditätslücke und weiters die durch den AQR indizierte Unterdeckung durch geeignete Maßnahmen auszugleichen.
Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der Gesellschaft ebenfalls noch am 27. Februar 2015 vorsorglich eine Mitteilung gemäß BaSAG bei der Abwicklungsbehörde eingereicht und die Erlassung eines entsprechenden Bescheids angeregt, falls der Eigentümer der Gesellschaft keine verbindliche Zusage über geeignete Maßnahmen abgibt.
Am 1. März 2015 hat der Bundesminister für Finanzen der Finanzmarktaufsicht mitgeteilt, dass keine weiteren Maßnahmen gemäß Finanzmarktstabilitätsgesetz ergriffen werden. Darüber wurde auch die Gesellschaft in Kenntnis gesetzt. Am 1. März 2015, 16:50 Uhr, hat daher die Abwicklungsbehörde einen Bescheid über die Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen gemäß BaSAG erlassen. Dieser Bescheid (Mandatsbescheid), der auch die angeordneten Abwicklungsmaßnahmen beinhaltet, ist auf der Website der Abwicklungsbehörde (http://www.fma.gv.at) kundgemacht.
Rückfragehinweis:
Heta Asset Resolution AG
Dr. Valentin Unterkircher
Tel. +43 (0) 50209 2841
E-Mail: holding@heta-asset-resolution.com
(Ende)
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