pta20150724015
Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG

Omiris AG: Einladung zur Hauptversammlung

München (pta015/24.07.2015/15:00 UTC+2) Omiris AG
München

- ISIN DE000A1A6WB2 -
- ISIN DE000A14KDH4 -

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Montag, 31. August 2015 um 16.00 Uhr in den Geschäftsräumen des Notariats Habekost, Konsul-Smidt-Straße 8 p, 28217 Bremen, statt-findenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2014 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

Die vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter http://omiris.de/8.html abrufbar. Sie werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt und werden in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresab-schluss für das Geschäftsjahr 2014 am 7. April 2015 festgestellt. Eine Feststellung des Jahresab-schlusses durch die Hauptversammlung entfällt somit.

2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand die Entlastung zu erteilen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung zu erteilen.

4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.

5. Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren
* Thomas Höder, Dipl.-Kaufmann, Geschäftsführer der Rheinberg Immobilienprojekte GmbH
Vorsitzender
* Andreas Geisler, Rechtsanwalt,
selbständiger Steuerberater
stv. Vorsitzender
* Jochen Scharr, Dipl.-Ingenieur,
selbständiger IT-Berater
bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 be-schließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen. Herr Höder verfügt als Diplom-Kaufmann und Geschäftsführer über Sachverstand im Gebiet der Rechnungslegung und erfüllt die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht ge-bunden.

6. Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung

Das bisherige genehmigte Kapital ist aufgebraucht. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Es wird ein neues genehmigtes Kapital geschaffen und dementsprechend in § 4 der Satzung ein neu-er Absatz 4 wie folgt gefasst:

"Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. August 2020 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt Eur 351.808,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhö-hen. Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht zu. Die Gewinnberechtigung der jungen Ak-tien kann auch bereits laufende und abgelaufene Geschäftsjahre vollständig umfassen, solange noch kein Gewinnverwendungsbeschluss für diese Geschäftsjahre gefasst wurde."

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversamm-lung sind gemäß § 15 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet ha-ben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deut-scher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteils-besitz notwendig. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 10. August 2015 zu beziehen. Er muss der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 24. August 2015 unter untenstehender Adresse zugehen.

Verfahren für die Stimmabgabe

Die Ausübung des Stimmrechts kann selbst oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere ihnen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, haben sich die Bevollmächtigten rechtzeitig selbst anzumelden oder durch den Aktionär anmelden zu lassen. Die Erteilung von Voll-machten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß §134 Abs. 3 AktG der Textform (hierzu kann beispielsweise der vorgesehen Platz auf der Ein-trittskarte genutzt werden). Der Nachweis einer Bevollmächtigung kann entweder durch den Bevoll-mächtigten am Tag der Hauptversammlung nachgewiesen werden oder vorab der Gesellschaft zuge-sandt werden. Die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung kann auch elektronisch erfol-gen, indem das unter http://omiris.de/8.html bereitgestellte Formular per eMail an hv@omiris.de über-mittelt wird. Nähere Informationen zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen sowie Vollmachts-formulare zum Download finden sich unter http://omiris.de/8.html oder können auf Verlangen zuge-sandt werden.

Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen durch das Aktiengesetz gleichgestellte Personen und Institutionen können im Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen Sonderregelung (§135 AktG) eigene Anforderungen an die ihnen zu erteilenden Vollmachten vorsehen, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen.

Rechte der Aktionäre

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, können ge-mäß §122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntge-macht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beilie-gen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesell-schaft spätestens bis zum Ablauf des 31. Juli 2015 zugegangen sein.

Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu stellen und Wahlvorschläge zu machen (§§126 Abs.1, 127 AktG). Wenn Gegenanträge und Wahlvorschläge im Vorfeld übermittelt werden, haben sie an die unten genannte Anschrift zu erfolgen. Bei Eingang bis spätestens 17. Au-gust 2015 werden sie den Aktionären im Internet unter http://omiris.de/8.html zugänglich gemacht.

Gemäß §131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Adresse und Internetseite der Gesellschaft

Sämtliche Anfragen, Anträge, Anmeldungen und Nachweisübermittlungen sind an folgende Adresse zu richten:

Omiris AG, Innere Wiener Straße 14, 81667 München,
Tel. 089 / 5457 8550, Fax: 089 / 5457 8551, eMail: hv@omiris.de.

Die Internetseite, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind, lautet http://omiris.de/8.html. Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unter-lagen und Informationen und weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §122 Abs. 2, §126 Abs. 1, §§127, 131 Abs.1 AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://omiris.de/8.html zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestell-ten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Weitere Angaben

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Eur 703.617,00 und ist eingeteilt in 703.617 auf den Inhaber lautende Stückaktien, dies entspricht 703.617 Stimmrechten.

Gemäß § 3 Absätze 2 und 3 der Satzung werden Mitteilungen der Gesellschaft nach § 125 Abs. 1 und Abs. 2 AktG ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation übermittelt.

München, im Juli 2015

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: Omiris AG
Innere Wiener Str. 14
81667 München
Deutschland
Ansprechpartner: Investor Relations
Tel.: +49 89 5457 8550
E-Mail: info@omiris.de
Website: www.omiris.de
ISIN(s): DE000A1A6WB2 (Aktie)
Börse(n): Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Düsseldorf, Stuttgart
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