Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Heta Asset Resolution AG: FMA Mandatsbescheid II: Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2015
Klagenfurt am Wörthersee
(pta033/29.04.2016/17:00 UTC+2)
Am 10. April 2016 hat die FMA als Abwicklungsbehörde der HETA ASSET RESOLUTION AG (Heta) nach dem Edikt vom 1. März 2015 einen weiteren Mandatsbescheid erlassen (Mandatsbescheid II). Dieser ist sowohl auf der Website der FMA (http://www.fma.gv.at) kundgemacht als auch auf der Website der Heta (http://www.heta-asset-resolution.com/de/content/ad-hoc-meldungen-2016) zugänglich.
Heta hat am 25. April 2016 eine erste, retrospektive Simulation der Auswirkungen des Mandatsbescheids II auf den Interimabschluss zum 1. März 2015 ad hoc veröffentlicht. Am 27. April 2016 hat Heta dann den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 offengelegt. Bei den mit Mandatsbescheid II gesetzten Abwicklungsmaßnahmen, wie etwa der Herabsetzung des vom Mandatsbescheid II betroffenen Eigen- und Fremdkapitals, handelt es sich um ein wertbegründendes Ereignis des Geschäftsjahres 2016, dessen Effekte nicht in dem Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 zu berücksichtigen waren.
Mit der heute auf der Homepage des Unternehmens (www.heta-asset-resolution.com > Investoren > Veröffentlichungen > Veröffentlichungen 2016) veröffentlichten Darstellung werden die Effekte des Mandatsbescheid II auf den Jahresabschluss 2015 nach UGB/BWG (Einzelabschluss) dargestellt. Die Simulation der Auswirkungen der Gläubigerbeteiligung erfolgt auf Basis der im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 ausgewiesenen Buchwerte sowie der im Mandatsbescheid II dargestellten Verlustzuweisungsquoten bzw. des dem Bescheid zugrundeliegenden Gutachtens des unabhängigen Sachverständigen.
Hinsichtlich näherer Informationen wird auf diese Dokumente verwiesen. Der Vorstand der Heta verweist im Zusammenhang mit den nun veröffentlichten Informationen für Gläubiger und Investoren zudem ausdrücklich auf die in der veröffentlichten Unterlage enthaltenen Warnhinweise (Disclaimer).
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