Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
FinData Group AG: Anzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG und Einberufung Hauptversammlung
München
(pta035/29.04.2016/20:30 UTC+2)
In der heutigen Aufsichtsratssitzung wurde der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss der Findata Group AG ist damit festgestellt. Das Eigenkapital der Gesellschaft belief sich per 31. Dezember 2015 auf etwas mehr als TEuro 352. Die Reduktion des Eigenkapitals im Geschäftsjahr 2015 resultiert insbesondere aus den eingetretenen Belastungen durch Rechts- und Beratungskosten für die durchgeführte Kapitalerhöhung sowie im Zusammenhang mit aktienrechtlichen Anträgen und Verfahren, die einzelne Aktionäre der Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr initiiert haben.
Nach pflichtmäßigem Ermessen beläuft sich das Eigenkapital der Gesellschaft aktuell auf weniger als TEuro 350. Somit ist ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten, was der heute durch den Vorstand einberufenen ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. Juni 2016 in München angezeigt wird.
Bereits die letzte ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 31. August 2015 hat eine Kapitalerhöhung gegen Bar- und Sacheinlagen beschlossen. Die Umsetzung dieser Kapitalmaßnahme war durch die Erhebung einer Anfechtungsklage eines Aktionärs gehemmt. Auf Nachfrage durch die Gesellschaft hat die im Kapitalerhöhungsbeschluss vorgesehene Sacheinlageninferentin heute der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie den Plan der Zeichnung der beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Einbringung einer Sacheinlage nicht mehr weiter verfolgt. Als Begründung wurden u.a. die Verzögerungen, die durch die erhobene und letztlich erst nach einem halben Jahr zurück genommene Anfechtungsklage verursacht wurden, genannt.
Die Gesellschaft prüft nun, ob eine Umsetzung der beschlossenen Kapitalerhöhung als reine Barkapitalerhöhung möglich sein könnte. Ohne Erschließung neuer Investorenkreise ist jedoch per heutigem Stand mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass eine Umsetzung der Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9 der ordentlichen Hauptversammlung vom 31. August 2015 nicht erfolgen kann. Die Gesellschaft wird andere Wege zur Stärkung der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft prüfen und dazu interessierten Investoren, die an die Gesellschaft herantreten, die Durchführung einer Due Diligence ermöglichen.
(Ende)
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