Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Youbisheng Green Paper AG: Deutsche Balaton erhält Befreiungsbescheid für etwaige Kontrolle über Youbisheng Green Paper AG
Bad Vilbel
(pta022/06.07.2016/20:50 UTC+2)
Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, hat heute durch eine Kapitalmarktmitteilung veröffentlicht, dass sie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Bescheid vom 4. Juli 2016 für den Fall der Kontrollerlangung über die Youbisheng Green Paper AG von der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Pflichtangebots nach WpÜG befreit worden ist (Befreiungsbescheid). Der Tenor des Befreiungsbescheids und die wesentlichen Gründe, auf denen die Befreiung beruht, sind unter anderem auf der Internetseite der Deutsche Balaton AG, Heidelberg, unter http://www.deutsche-balaton.de/investor-relations/news-2016/ nach Angaben der Deutsche Balaton AG, Heidelberg, wiedergegeben. Auf die Kapitalmarktmitteilung der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, vom heutigen Tage nehmen wir Bezug.
Mit dem Befreiungsbescheid der BaFin ist ein weiterer Schritt zur Realisierung der geplanten finanziellen Sanierung der Youbisheng Green Paper AG erfolgt entsprechend den in der Ad-hoc Mitteilung der Youbisheng Green Paper AG vom 19. August 2015 dargestellten Planungen. Voraussichtlich wird die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, für die etwaige Kapitalerhöhung 2 (siehe hierzu die Ad-hoc Mitteilung der Youbisheng Green Paper AG vom 19. August 2015) jedoch nach derzeitiger der Youbisheng Green Paper AG vorliegenden Informationen keine Zeichnungsgarantie abgeben. Der Befreiungsbescheid an die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft vom 4. Juli 2016 enthält jedoch unter anderem den Widerrufsvorbehalt, dass die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft etwaige nicht von Aktionären oder Dritten gezeichnete Aktien aus der Kapitalerhöhung 2 zeichnen muss. Anderenfalls kann der Befreiungsbescheid widerrufen werden.
Abweichend von der noch in der Ad-hoc Mitteilung vom 19. August 2015 kommunizierten Planung wird voraussichtlich der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft die Änderung des Unternehmensgegenstands nicht vorgeschlagen werden. Darüber hinaus sieht der gegenwärtige Entwurf des Insolvenzplans vor, die Beteiligung an der unmittelbaren Tochtergesellschaft in Hong Kong, die Gui Xiang Industry Co. Ltd., zu verwerten, möglichst im Wege einer Versteigerung, anstatt die Gui Xiang Industry Co. Ltd. entsprechend den vorherigen Planungen zu liquidieren. Ein etwaiger Verwertungserlös soll nach dem gegenwärtigen Entwurf des Insolvenzplans nach Abzug von Kosten zunächst an die Insolvenzgläubiger und soweit diese vollständig befriedigt werden konnten, danach an die Altaktionäre ausgekehrt werden. Als Altaktionäre gelten entsprechend dem gegenwärtigen Entwurf des Insolvenzplans die Aktionäre der Youbisheng Green Paper AG zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Bestätigung des Insolvenzplans. Sollte eine Versteigerung rechtlich oder tatsächlich unmöglich sein oder sollte sich kein Bieter beteiligen, soll die Gui Xiang Industry Co Limited liquidiert werden.
Die Einberufung zu einer Hauptversammlung wird voraussichtlich in den nächsten Tagen erfolgen.
(Ende)
Aussender: |
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Ansprechpartner: | Dipl.-Kfm. Rolf Birkert | |
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