Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
conwert Immobilien Invest SE: Wandlungserklärungen nach vorzeitiger Kündigung der 4,50 %-Wandelschuldverschreibungen 2012-2018
Wien
(pta022/26.09.2016/18:47 UTC+2)
Nicht zur Veröffentlichung oder Verteilung in den USA, Kanada, Japan und Australien oder einer anderen Jurisdiktion, in der Angebote oder Verkäufe von Wertpapieren der conwert Immobilien Invest SE gesetzlich verboten sind.
...........................................................
Die an der Wiener Börse notierte conwert Immobilien Invest SE (conwert), hat die 4,50 %-Wandelschuldverschreibungen (ISIN AT0000A0WMQ5) mit Fälligkeit 2018 im Gesamtnennbetrag von 80,0 Mio EUR am 30. August 2016 gekündigt. conwert gibt bekannt, dass bis zum Ablauf des Wandlungszeitraums am 23. September 2016 sämtliche Inhaber der 4,50 %-Wandelschuldverschreibungen vom Wandlungsrecht in Aktien von conwert Gebrauch gemacht haben. Die Ausgabe von Aktien an die Wandelschuldverschreibungsinhaber erfolgt aus bedingtem Kapital. Die Anzahl der ausgegebenen Aktien erhöht sich dadurch auf 101.906.213 Stück zum 28. September 2016.
...........................................................
Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sind nicht zur Verbreitung in den Vereinigten Staaten (wie nachfolgend definiert), Kanada, Japan oder Australien und in sonstigen Ländern, in denen das Angebot und der Verkauf von Wertpapieren der conwert Immobilien Invest SE gesetzlichen Beschränkungen unterliegt, bestimmt.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot, noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der conwert Immobilien Invest SE dar, noch ist sie Teil eines solchen.
Diese Mitteilung wird nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, ihren Gebieten und Besitztümern, einem Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Amerika und dem Bezirk Columbia (die "Vereinigten Staaten") veröffentlicht und darf weder direkt noch indirekt in den oder in die Vereinigten Staaten verbreitet werden. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere (einschließlich der Wandelschuldverschreibungen 2012-2018 und der Aktien der conwert Immobilien Invest SE) sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") in den Vereinigten Staaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten verkauft oder zum Verkauf angeboten werden, außer gemäß einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen nach dem Securities Act. Aus den Vereinigten Staaten von Amerika werden keine Angebote oder Annahmen für einen Rückkauf existierender Schuldverschreibungen angenommen.
Diese Mitteilung ist nicht zur allgemeinen Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung im Vereinigten Königreich bestimmt und darf im Vereinigten Königreich nur an Personen verteilt werden, (i) die Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel 19(5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Order") haben oder (ii) die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order erfasst sind (alle solche Personen werden im Folgenden "Relevante Personen" genannt). Jede Person im Vereinigten Königreich, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf Grund dieser Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig werden. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.
(Ende)
Aussender: |
conwert Immobilien Invest SE Alserbachstraße 32 1090 Wien Österreich |
|
---|---|---|
Ansprechpartner: | Dr. Clemens Billek | |
Tel.: | +43 1 52145-700 | |
E-Mail: | cwi@conwert.at | |
Website: | www.conwert.at | |
ISIN(s): | AT0000697750 (Aktie) | |
Börse(n): | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |