pta20161012046
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

KREMLIN AG: Hauptversammlung

Einberufungsverlangen

Frankfurt (pta046/12.10.2016/19:03 UTC+2) Die Kremlin AG hat erfahren, dass die Beteiligungen im Baltikum AG durch Beschluss des Amtsgerichtes Hamburg vom 30. September 2016 ermächtigt wurde, eine Hauptversammlung für die Kremlin AG einzuberufen.

Der Ermächtigung soll ein Einberufungsverlangen der Beteiligungen im Baltikum AG vom 7. Juni 2016 zu Grunde liegen. Ein solches Schreiben ging auch bei der Kremlin AG ein. Dagegen hat die Kremlin AG auf die anschließende Aufforderung zum Nachweis des Aktienbestandes bislang von der Beteiligungen im Baltikum AG lediglich eine email-Nachricht erhalten. Auch deshalb scheint das Verlangen noch nicht wirksam gestellt worden zu sein.

Der Beschluss des Gerichts setzt ein entsprechendes gerichtliches Verfahren voraus. Einen Hinweis auf die Existenz eines solchen gerichtlichen Verfahrens hatte die Kremlin AG über eine Presseveröffentlichung der Beteiligungen im Baltikum AG erhalten und vorsorglich mit Datum vom 20. Juni 2016 einen Schriftsatz an das Gericht für den Fall, dass ein solches Verfahren besteht oder beantragt wird, geschickt. Eventuell hat das Amtsgericht diesen Schriftsatz bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt.

Die Einberufung einer Hauptversammlung durch die Kremlin AG selbst ist zwar auch geplant, scheiterte aber bislang an den fehlenden finanziellen Ressourcen. Die Gesellschaft befindet sich zudem derzeit im Insolvenzstatus. Aber auch vor der Insolvenzantragstellung hatte die Kremlin AG keine verfügbaren Mittel, um eine Hauptversammlung durchführen zu können. Der Gesellschaft liegt auch kein Angebot eines Aktionärs vor, die Kosten einer Hauptversammlung zu übernehmen.

Die Kremlin AG macht darauf aufmerksam, dass die Beteiligungen im Baltikum AG gegenüber der Kremlin AG angebliche Forderungen geltend macht, denen nach Auffassung der Kremlin AG die Einrede des §814 BGB entgegensteht.

Ausweislich der von der Beteiligungen im Baltikum AG heute an die Kremlin AG geschickten email soll die Einberufung morgen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Hamburg die Unterlagen zu dem Verfahren einschließlich des dort von der Beteiligungen im Baltikum AG gestellten Antrages und den weiteren Schriftwechsel anfordern, um sich mit dem Inhalt vertraut machen und gegebenenfalls in Frage kommende weitere Schritte prüfen zu können.

Frankfurt am Main, den 12. Oktober 2016

Der Vorstand

(Hinweis: Als mittelbare Folge des (vorläufigen) Insolvenzverfahrens unterhält die Gesellschaft aktuell kein eigenes Büro)

(Ende)

Aussender: KREMLIN AG
.....
...-- Frankfurt
Deutschland
Ansprechpartner: Hans-Hermann Mindermann
E-Mail: info@kremlin-aktie.de
Website: www.kremlin-aktie.de
ISIN(s): DE000A1PHFR2 (Aktie)
Börse(n): Regulierter Markt in Hamburg; Freiverkehr in Berlin, München
|