pta20161109033
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

S&T AG: Kartellrechtliche Freigaben für den Erwerb von 24,8 % an Kontron AG erfolgt

Linz (pta033/09.11.2016/18:10 UTC+1) Linz, 9. November 2016. Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde und der Bundeskartellanwalt sowie das deutsche Bundeskartellamt haben den Erwerb von 24,8 % der Anteile an Kontron AG, Augsburg, Deutschland, freigegeben.

Die österreichischen Kartellbehörden haben heute der Gesellschaft mitgeteilt, dass das Verbot der Durchführung des Zusammenschlusses mit Wirkung vom 10. November 2016 wegfällt. Die mit Warburg Pincus und Triton Partners vereinbarte aufschiebende Bedingung für den Erwerb der Kontron Aktien ist damit eingetreten. S&T AG hält damit über ihre deutsche Tochtergesellschaft 29,9 % der Aktien an Kontron AG.

Der Technologiekonzern S&T AG (www.snt.at, ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, SANT) ist mit rund 2.400 Mitarbeitern und Niederlassungen in 20 Ländern weltweit tätig. Als Systemhaus zählt das im TecDAX-Aktienindex gelistete und im Prime Standard der Deutschen Börse notierte Unternehmen mit einem umfassenden Lösungsportfolio zu den führenden Anbietern von IT-Dienstleistungen und Lösungen in Zentral- und Osteuropa. Als namhafter IT-Hersteller verfügt S&T über ein großes Portfolio an Eigentechnologien, etwa in den Bereichen Appliances, Cloud-Security, Embedded Computer und Smart Energy.

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Aussender: S&T AG
Industriezeile 35
4021 Linz
Österreich
Ansprechpartner: Sandra Grünwald
Tel.: +43 1 80191-1125
E-Mail: Sandra.Gruenwald@snt.at
Website: www.snt.at
ISIN(s): AT0000A0E9W5 (Aktie) DE000A1HJLL6 (Anleihe)
Börse(n): Regulierter Markt in Frankfurt
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