Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Karwendelbahn AG: Pressemitteilung der Karwendelbahn AG vom 03.04.2017
Mittenwald
(pta033/03.04.2017/16:42 UTC+2)
Pressemitteilung der Karwendelbahn AG vom 03.04.2017
Besonderes Vorkaufsrecht für Kranzberg Gipfelhaus / Bürgermeister Hornsteiner schläft seit mehr als 5 Jahren!
Wie man dem Münchner Merkur entnehmen konnte, hat der Marktgemeinderat ein besonderes Vorkaufsrecht für das Kranzberg Gipfelhaus verabschiedet.
Weiter wurde mitgeteilt: "Der anstehende Verkauf des Kranzberg-Gipfelhauses an einen Münchner Investor hat die Verantwortlichen im Mittenwalder Rathaus aufgeschreckt. Der Horrorgedanke: Das traumhafte Idyll auf rund 1300 Metern könnte einmal in falsche Hände geraten und "privatisiert" werden."
Weiter wird ausgeführt: "Für Bürgermeister Adolf Hornsteiner (CSU) ist es "ganz wichtig, dieses besondere Vorkaufsrecht drüber zu legen"
Nachdem die Karwendelbahn AG durch Pressemitteilung vom 06.03.2017 bekannt gemacht hat, dass das Kranzberg Gipfelhaus veräußert wurde, herrscht offensichtlich blanke Panik beim Bürgermeister Hornsteiner.
Das Kranzberg Gipfelhaus wurde bereits durch notariellen Kaufvertrag vom 13.05.2016 veräußert.
Der Bürgermeister Hornsteiner schläft offensichtlich seit 10 Monaten und musste erst durch die Karwendelbahn AG auf diesen Vorgang aufmerksam gemacht werden.
Es stellt sich die Frage, warum in den letzten 10 Monaten diesbezüglich vom Bürgermeister Hornsteiner nichts unternommen wurde.
Laut Münchner Merkur wollte der Gemeinderat Florian Lipp (Freie Wähler) wissen, "ob Eigentümer dagegen juristisch vorgehen können. Die Antwort Hornsteiners: "Klagen kann man gegen alles."
Die Karwendelbahn freut sich darüber, dass offensichtlich die Handlungen des Bürgermeister Hornsteiner von Gemeinderäten kritisch hinterfragt werden.
Dies vollkommen zu Recht. Wir sind der Auffassung, dass dieses juristische Vorkaufsrecht, welches einer rechtlichen Prüfung durch die Gerichte sowieso nicht standhalten würde, sowieso zu spät kommt.
Wie bei Politikern üblich, die wichtige Thematiken seit Jahren verschlafen, wird nun der Bevölkerung von Mittenwald durch künstliche Aktivität (Verabschiedung eines besonderen Vorkaufsrechts durch den Marktgemeinderat) vorgegaukelt, man würde als verantwortlicher Rathauschef alles im Griff haben.
Der Aufsichtsratsvorsitzende der Karwendelbahn AG, Herr Wolfgang Wilhelm Reich, wies Herrn Bürgermeister Hornsteiner in einer Besprechung im Rathaus von Mittenwald auf den möglichen Verkauf des Kranzberg Gipfelhauses vor Jahren explizit hin.
Von Seiten der Karwendelbahn AG bestand die Idee darin, dass die Karwendelbahn AG zusammen mit dem Markt Mittenwald den Erwerb des Kranzberg Gipfelhauses durchführt, dieses anschließend renoviert und dann die Gastronomie entweder selbst betreibt oder entsprechend verpachtet.
Weiter wurden in der Vergangenheit mehrere Gespräche mit Herrn Edlhuber, Eigentümer der Kranzberg Gipfelbahn geführt, um eine mögliche Zusammenarbeit mit der Karwendelbahn AG auszuloten.
Die Karwendelbahn AG prüfte, das Kranzberg Gipfelhaus zu erwerben und anschließend zusammen mit Herrn Edlhuber die Kranzberg Gipfelbahn wieder in Betrieb zu nehmen, um ein weiteres touristisches Highlight für Mittenwald wiederzueröffnen.
Seit 2008 steht das Kranzberg Gipfelhaus in Mittenwald, eines der am schönsten gelegenen Objekte in der Region, wenn nicht sogar in ganz Bayern, zum Verkauf.
Was hat der Bürgermeistern Hornsteiner in dieser Zeit unternommen, um das Kranzberg Gipfelhaus wiederzubeleben?
Fast 10 Jahre hat es gebraucht, bis das Objekt in neue Hände gelangte, die hoffentlich nunmehr dafür sorgen, dass eine touristische Attraktion in Mittenwald erhalten bleibt.
Unserer Meinung nach hat der Rathauschef von Mittenwald auch bei diesem Thema seit Beginn seiner ersten Amtszeit vor fast 10 Jahren, geschlafen.
Markt Mittenwald verklagt Karwendelbahn AG wegen möglichem Überbau
Bezüglich dem "besonderen Vorkaufsrecht am Kranzberg-Gipfelhaus" wollte der Gemeinderat Florian Lipp wissen: "ob Eigentümer dagegen juristisch vorgehen können. Die Antwort Hornsteiners: "Klagen kann man gegen alles."
Für diese Aussage gebührt Herrn Hornsteiner zunächst einmal Respekt, da seit längerer Zeit mal wieder eine ehrliche Aussage des Rathauschefs zu hören ist.
"Klagen kann man gegen alles." Hierfür ist der Rathauschef von Mittenwald, Herr Hornsteiner, sehr bekannt.
Die Karwendelbahn AG kann ohne ausführlich Buch darüber zu führen, wie viele gerichtliche Verfahren / gerichtliche Anträge derzeit gegen die Karwendelbahn geführt werden, hierzu gar keine Auskunft mehr treffen.
Wie teilte der Bürgermeister Hornsteiner so schön mit: "Klagen kann man gegen alles."
Dass diese Klagen der Steuerzahler finanziert und horrende Kosten für den Steuerzahler entstehen, wird natürlich der Bevölkerung von Mittenwald unterschlagen. Bekannt ist lediglich, dass es sich um einen unteren sechsstelligen Betrag bereits handeln sollte.
Der Münchner Merkur, dessen Aufgabe es wäre, diesen Skandal zu recherchieren, glorifiziert den Bürgermeister Hornsteiner weiter.
Aktuell führt der Bürgermeister auch einen Prozess gegen die Karwendelbahn AG wegen eines möglichen Überbaus über die Grenze.
Hintergrund ist, dass die Karwendelbahn AG eine Terrasse an die Ferienwohnung angebaut hat und laut Aussage des Markts Mittenwalds hierbei diese über die Grenze gebaut haben sollte.
Dieser Prozess wird vor dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen geführt.
Auf Steuerzahlerkosten wird hier ein Prozess mit erheblichen Kosten für den Markt Mittenwald geführt.
Die Karwendelbahn AG hat dem Markt Mittenwald angeboten, dass für den Fall, dass eine Grenzverletzung vorliegen sollte, der Markt Mittenwald eine entsprechende Vergütung für die Grenzverletzung erhält. Normalerweise werden mögliche Grenzverletzungen, die keinerlei Auswirkungen haben, mittels einer Baulast von Gemeinden geduldet gegen entsprechende Zahlung. Der Markt Mittenwald, der gleichzeitig auch mit ca. 33 % an der Karwendelbahn AG beteiligt ist, möchte jedoch mit aller Macht erreichen, dass die Karwendelbahn AG dazu verurteilt wird, den möglichen Überbau zurückbauen zu lassen.
Der Markt Mittenwald lässt unserer Meinung nach bei Gericht vorsätzlich falsch vortragen.
Unsere Anwälte fordern die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Bürgermeister Hornsteiner wegen Prozessbetrug.
Lügen kommen aus dem Rathaus von Mittenwald in regelmäßigen Abständen.
Der Markt Mittenwald als zweitgrößter Aktionär der Karwendelbahn AG schädigt seine eigene Beteiligung an der Karwendelbahn massiv.
Dies alles nur aus dem Grund, damit Herr Hornsteiner von seinen eigenen Verfehlungen bei der Karwendelbahn ablenken kann.
In diesem Zusammenhang sei nur an die Bestellung der zu kleinen Gondeln bei der Karwendelbahn AG erinnert!
Selbst Rathausmitarbeiter schütteln bezüglich dem Vorgang "Überbau" bereits mit dem Kopf, würden dies jedoch öffentlich aus Angst vor Repressalien nicht zugeben.
Damit sich alle Mittenwalder Bürger selbst ein Bild von dieser weiteren Gerichtsposse des Rathauschefs machen können, möchten wir hierzu weitere Ausführungen vornehmen.
Der mögliche Überbau befindet sich in einer Höhe von ca. 10 Metern oberhalb der Grundstücksgrenze zwischen der Ferienwohnung der Karwendelbahn AG und dem Trachtenhäuschen.
Von diesem Überbau wird niemand benachteiligt, da an dieser Stelle niemand beeinträchtigt werden kann.
Den meisten Mittenwalder Bürgern dürfte noch nicht einmal aufgefallen sein, dass dort eine Sonnenterrasse errichtet wurde, da diese von den davor stehenden Bäumen verdeckt wird.
Wir vermuten, dass dieser Prozess den Markt Mittenwald zwischenzeitlich mindestens zwischen 10.000 Eur und 20.000 Eur gekostet hat, wahrscheinlich eher mehr.
Auch diese Beträge wären sicherlich in Mittenwald besser investiert worden.
Bürgermeister Hornsteiner verstößt gegen das Gesetz
Die Karwendelbahn AG hat die Grundstücke im Schwarzenfeld, also den Spielplatz und den Parkplatz an den Markt Mittenwald vor vielen Jahren verpachtet.
Aufgrund der durch den Gemeinderat von Mittenwald beschlossene Veränderungssperre und den geplanten neuen Bebauungsplan haben wir die Pachtverträge mit dem Markt Mittenwald bezüglich der Grundstücke zum 31.12.2016 gekündigt.
Der Markt Mittenwald weigert sich die Grundstücke im geräumten Zustand herauszugeben und der Bürgermeister verstößt gegen das Gesetz.
Die Karwendelbahn wird nunmehr rechtliche Schritte einleiten.
Die Karwendelbahn AG hat dem Markt Mittenwald angeboten die Gerätschaften wie Kassenautomat oder Spielplatzgeräte käuflich zu erwerben.
Hierauf ist der Bürgermeister Hornsteiner jedoch nicht eingegangen.
Anstatt eine vernünftig Lösung mit der Karwendelbahn zu suchen, plante der Bürgermeister Hornsteiner den Spielplatz mit erheblichem Kostenaufwand auf dem Gelände des Trachtenvereins neu anzusiedeln.
Nachdem wir diese steuergeldverschwenderischen Maßnahmen in einem Nebensatz im Münchner Merkur lesen konnten, haben wir dem Markt Mittenwald angeboten, dass der bisherige Spielplatz im Schwarzenfeld vorrübergehend dort verbleiben kann, wir also den Spielplatz auf unserem Grundstück weiterhin unentgeltlich dulden, wenn im Gegenzug der Markt Mittenwald den möglichen Überbau der Terrasse an unserer Ferienwohnung duldet.
An vernünftigen Lösungsvorschlägen, die den Steuerzahler nach Möglichkeit nichts kostet, hat der Bürgermeister Hornsteiner kein Interesse.
Ihm geht es einzig und allein darum, die Karwendelbahn AG zu schädigen auf Kosten des Steuerzahlers.
Auch führt der Rathauschef eine Räumungsklage, wie dem Münchner Merkur zu entnehmen ist, gegen eine Skischule in Mittenwald, die dort seit vielen Jahren ihren Standort hat.
Für uns als Außenstehenden und aufgrund der Berichterstattung, sehen wir hier gewisse Parallelen.
Auch hier geht es offensichtlich um gekränkte Eitelkeit des Rathauschefs von Mittenwald.
Anstatt sich mit den verantwortlichen Personen zusammenzusetzen und eine vernünftige Lösung zu finden, wird hier der Rechtsweg beschritten.
Als Außenstehender könnte man hier den Eindruck gewinnen, dass es sich um Misswirtschaft oder Vetternwirtschaft handelt.
Rational nachvollziehbar ist ein solches Verhalten sicherlich nicht, wenn jemand seit 25 Jahre einen Strandort von der Gemeinde anmietet.
Auch dieses Verhalten passt in die Vorgehensweise des Bürgermeister Hornsteiner bei der Karwendelbahn AG.
Markt Mittenwald lässt Konten der Karwendelbahn AG pfänden
Der Markt Mittenwald hat bei verschiedenen Banken gleichzeitig die Konten der Karwendelbahn AG pfänden lassen.
Es geht hierbei um einen Betrag von 586,04 Eur.
Es handelt sich hierbei um Kosten, die aus einem Rechtsstreit vor dem Registergericht entstanden sind.
Der Karwendelbahn AG ging im Vorfeld der Pfändung seitens des Markts Mittenwald keine Mahnung zu.
Aufgrund des registergerichtlichen Verfahrens, können entstandene Kosten in einem solchen Verfahren ohne weiteres Gerichtsverfahren und Mahnung festgesetzt werden und vollstreckt werden.
Der Bürgermeister Hornsteiner hat offensichtlich die Rechtsanwälte angewiesen, diese Beträge ohne weitere Mahnung auf den Konten der Karwendelbahn AG pfänden zu lassen, um größtmöglichen Schaden für die Karwendelbahn AG entstehen zu lassen.
Die Hypovereinsbank hat die Kontoverbindung mit der Karwendelbahn AG gekündigt.
Insofern kann sich der Bürgermeister Hornsteiner darüber erfreuen, der Karwendelbahn AG zumindest Unannehmlichkeiten beschehrt zu haben.
Ein solches Verhalten, wie die Pfändung von Kleinstbeträgen, ohne vorherige Anmahnung dieser Beträge, passt zum Bürgermeister Hornsteiner.
Selbstverständlich hätten wir gegen diese Pfändung Vollstreckungswiderklage gegen den Markt Mittenwald einleiten können, da der Markt Mittenwald trotz Kündigung der Parkplätze im Schwarzenfeld uns nach wie vor keinerlei Parkgebühren und Pachtgebühren, zu denen der Markt Mittenwald verpflichtet ist, an uns bezahlt.
Wir werden nunmehr den Markt Mittenwald offensichtlich ebenfalls auf Kleinbeträge verklagen müssen, wenn dieser nicht bereit ist, uns die zustehenden Parkgebühren zu erstatten.
Die Veranlassung der Pfändung in Höhe von 586,04 Eur hat die Marktgemeinde aufgrund ihrer teuren Anwälte wahrscheinlich mehr gekostet, als sie eingenommenen hat. Dieses Verhalten, das der Bürgermeister Hornsteiner auch hier an den Tag legt, ist psychiatrisch bekannt.
Karwendelbahn erteilt Herrn Bürgermeister Hornsteiner erneut Hausverbot
Wie bereits bekannt ist, geht Herr Bürgermeister Hornsteiner auf Kosten des Steuerzahlers gegen das von uns ausgesprochene Hausverbot gerichtlich vor. Mit Schreiben vom 28.03.2017 haben wir erneut ein Hausverbot gegen Herrn Bürgermeister Hornsteiner und auch gegen die Privatperson Hornsteiner ausgesprochen. Begründet haben wir das Hausverbot u.a. wie folgt:
"Sie parken in der Feuerwehrzufahrt außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen. Dies haben Sie uns gegenüber mit Schreiben vom 5. Oktober 2016 sogar ausdrücklich eingeräumt. Wenn Sie auf dem Besucherparkplatz parken, zahlen Sie grundsätzlich keine Parkgebühren.
Sie zahlen grundsätzlich nicht das Beförderungsentgelt für die "Karwendelbahn".
Sie stellen sich nicht in die Schlange der wartenden Gäste, sondern nutzen den Hintereingang und steigen unmittelbar in die Gondel ein.
Sie haben mehrfach Journalisten gegenüber unwahre Tatsachen behauptet, die unserem Ansehen und Ruf in der Öffentlichkeit erheblichen Schaden zufügen.
Sie haben uns bereits mehrfach auf öffentlichen Veranstaltungen schwere Vorwürfe bis hin zum Vorwurf strafbarerer Handlungen gemacht, die haltlos und unbegründet sind. " Wir sind gespannt darauf, ob der Bürgermeister Hornsteiner erneut gegen das Hausverbot auf Kosten des Steuerzahlers vorgeht.
Bezüglich der Klage von Herrn Bürgermeister Hornsteiner bezüglich dem 1. Hausverbot steht noch kein Gerichtstermin fest.
Wir werden die Öffentlichkeit diesbezüglich auf dem Laufenden halten.
(Ende)
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