Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
conwert Immobilien Invest SE: Oberster Gerichtshof bestätigt Bescheid der Übernahmekommission im Nachprüfungsverfahren
Wien
(pta043/13.04.2017/18:08 UTC+2)
Die im ATX gelistete conwert Immobilien Invest SE ("conwert"; ISIN AT0000697750) gibt bekannt, dass der in der Ad hoc-Mitteilung der conwert vom 30. November 2016 genannten Bescheid der Übernahmekommission vom 22. November 2016 (GZ 2016/1/2-313 idF GZ 2016/1/2-316) mit Beschluss des Obersten Gerichtshofs (6 Ob 22/17d) bestätigt wurde und heute auf der Webseite der Übernahmekommission (http://www.takeover.at/entscheidungen) veröffentlicht wurde. Der Beschluss ist rechtskräftig.
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Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Einschätzungen und Aussagen, die auf Basis aller zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Die vorausschauenden Aussagen geben die Sicht zu dem Zeitpunkt wieder, zu dem sie getätigt wurden. conwert weist darauf hin, dass die tatsächlichen Gegebenheiten und damit auch die tatsächlichen Ergebnisse aufgrund verschiedenster Faktoren von den in dieser Mitteilung dargestellten Erwartungen abweichen können.
(Ende)
Aussender: |
conwert Immobilien Invest SE Alserbachstraße 32 1090 Wien Österreich |
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Ansprechpartner: | Dr. Clemens Billek | |
Tel.: | +43 1 52145-700 | |
E-Mail: | cwi@conwert.at | |
Website: | www.conwert.at | |
ISIN(s): | AT0000697750 (Aktie) | |
Börse(n): | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |