Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE: Mitteilung gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Ankündigung über die Ausgabe von Aktien
Frankfurt am Main
(pta022/18.09.2017/12:40 UTC+2)
Die Hauptversammlung der SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE hat am 20. Juli 2017 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, den Verwaltungsrat zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 19. Juli 2022 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 2.101.338,00 Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 2.101.338 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen.
Die Satzungsänderung über das Genehmigte Kapital wurde am 12.09.2017 in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt eingetragen.
Unter Bezugnahme auf die eingetragene Satzungsänderung hat der Verwaltungsrat am 18. September 2017 beschlossen, das Genehmigte Kapital 2017/I komplett auszunutzen. Das Grundkapital soll im Wege einer Barkapitalerhöhung im Verhältnis 2 zu 1 von 4.202.677 Euro um 2.101.338 Euro auf bis zu 6.304.015 Euro, eingeteilt in 6.304.015 Aktien im Nennwert von 1 Euro, erhöht werden. Das Bezugsrecht wird den Aktionären gewährt.
Details werden in Abstimmung mit der die Kapitalmaßnahme technisch begleitenden Bank festgelegt und zu einem späteren Zeitpunkt im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Frankfurt, den 18. September 2017
SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE
(Ende)
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