pta20171023024
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

TCU AG: Erfolgreiches Urteil im Verfahren gegen Finanzamt, Vollstreckung einstweilig aufgehoben

Vollstreckung einstweilig aufgehoben, Rückzahlungsansprüche

Koblenz (pta024/23.10.2017/13:40 UTC+2) 1. Im Fall gegen das Finanzamt Koblenz (Umsatzsteuer 2011 bis 2015) hat unsere Gesellschaft gerichtlich beantragt, die Vollziehung der Vollstreckungsmaßnahmen einstweilen bis zur Rechtskraft einer Hauptsacheentscheidung aufzuheben.

Mit Beschluss vom 11.10.17 folgte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz diesem Antrag gegen Hinterlegung einer Sicherheitsleistung von 500.000Eur. Diese ist durch die bisherigen Arreste erbracht.

2. Ferner wurde beantragt, die Vollziehung der Zinsfestsetzungen (2011 bis 2014) bis zur Rechtskraft einer Hauptsacheentscheidung auszusetzen.
Formaljuristisch wurde diesem Antrag mangels Rechtsschutzbedürfnisses nicht entsprochen, da eine Aufhebung automatisch aus der Aufhebung des Grundlagenbescheides aus 1.) erfolgt. Die resultierenden Zinsforderungen 42.177 Eur und Nachzahlung Umsatzsteuer 2015 98.730 Eur wurden also ebenfalls aufgehoben und fließen in der bereits gezahlten Höhe zurück an die Gesellschaft.

Aus dem Urteil:
Beim Finanzgericht bestanden ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Umsatzsteuerbescheide. Es ergaben sich sowohl Unklarheiten bei der Beurteilung von Tatfragen als auch Unsicherheiten bei der Beurteilung von Rechtsfragen.

"Im Hinblick auf die bereits bei Erlass der angefochtenen Umsatzsteuerbescheide vorliegenden Unsicherheiten bei der Beurteilung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht sind nach Auffassung des Senats bei summarischer Prüfung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Umsatzsteuerbescheide zu bejahen, die eine Aufhebung der Vollziehung ab Fälligkeit bis zur Entscheidung in der Hauptsache rechtfertigen."

Die Kosten des Verfahrens wurden insgesamt dem Antragsgegner auferlegt.

TC Unterhaltungselektronik AG
Der Vorstand
Koblenz
23.10.2017

(Ende)

Aussender: TCU AG
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56072 Koblenz
Deutschland
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Tel.: +49 172 6584139
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