pta20171206022
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Deutsche Balaton AG: Vorstand beabsichtigt, Freigabeverfahren für von der Hauptversammlung beschlossene Kapitalherabsetzung durchzuführen

Heidelberg (pta022/06.12.2017/11:45 UTC+1) Der Vorstand der Deutsche Balaton AG hat heute entschieden, einen Antrag auf Freigabe zu stellen, dass die gegen den Kapitalherabsetzungsbeschluss der Hauptversammlung vom 30. August 2017 anhängigen Klagen der Eintragung nicht entgegenstehen und etwaige Mängel des Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen (§ 246a AktG).

Unter Tagesordnungspunkt 6 hatte die Hauptversammlung der Deutsche Balaton AG vom 30. August 2017 unter a) beschlossen, das Grundkapital um 24,00 Euro auf 11.640.400,00 Euro durch Einziehung von 24 auf den Inhaber lautenden Aktien, die die Deutsche Balaton AG im Eigenbestand hält, in vereinfachter Form gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG herabzusetzen. Ferner hatte die Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 6 unter b) beschlossen, das Grundkapital, das nach der Kapitalherabsetzung im Wege des vereinfachten Einziehungsverfahrens nach vorgenannt a) noch 11.640.400,00 Euro beträgt und eingeteilt in 11.640.400 auf den Inhaber lautende Stückaktien ist, im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung um 11.523.996,00 Euro auf 116.404,00 Euro nach §§ 222ff. AktG herabzusetzen. Dabei werden jeweils 100 Stückaktien zu einer Stückaktie zusammengelegt.

Gegen die unter Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung vom 30. August 2017 beschlossene Kapitalherabsetzung haben verschiedene Kläger Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben.

(Ende)

Aussender: Deutsche Balaton AG
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Deutschland
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