Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Da Vinci Luxury AG: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen RA Köhler MA
Berlin
(pta001/19.01.2018/02:20 UTC+1)
Die Da Vinci Luxury AG, bzw. der Vorstand Hendrik Klein, hat beim Landgericht Berlin einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Unterlassung gegen den vormaligen Aufsichtsratsvorsitzenden, Christian Köhler MA, gestellt.
Köhler Ma hat gegenüber dem Gericht in einem von ihm eingereichten Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung behauptet, dass Hendrik Klein bzw. die Da Vinci behauptet hätte, dass Köhler Ma einen schweren Betruges gemäß § 263 StGB verwirklicht hat.
Dies ist falsch, richtig ist: Die Da Vinci Luxury hat sich auf eine Strafanzeige eines Aktionärs bezogen und veröffentlicht, dass eine Strafanzeige gestellt wurde.
Es wurde beantragt:
Das das Gericht eine einstweilige Verfügung erlässt, dass es Köhler MA bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 50.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 3 Monaten, untersagt wird, diese Behauptung weiterhin zu verbreiten.
Weiterhin wurde der Erlass einer Verfügung beantragt, dass:
Der Antragsgegner Christian Köhler MA, es unterlässt, Geschäftspartnern der Da Vinci Luxury AG juristische Maßnahmen anzudrohen, sie zu nötigen oder möglicherweise mit Behauptungen zu erpressen, die jeglicher Grundlage entbehren und diese durch das Auftreten im Briefkopf mit mehreren Anwälten, die u.a. den Doktortitel haben und/oder an den renommierten Universitäten wie Cambridge oder Harvard studiert haben, eine Kompetenz in bestimmten juristischen Spezialgebieten vorsätzlich vorgetäuscht wird, die tatsächlich nicht vorhanden ist.
Weiterhin wird beantragt, es zu unterlassen, in diesem komplexen Sachverhalt nicht zuständige Gerichte anzurufen und/oder Sachfragen, die nur von einem Gericht entschieden werden können, bei einem anderen Gericht per einstweiliger Verfügung erwirken zu wollen. Insbesondere geht es um die Sachfrage, welche Personen aktuell Aufsichtsrat und Vorstand bei der Da Vinci Luxury sind. Für die Klärung dieses Sachverhaltes ist ausschließlich das Registergericht Berlin-Charlottenburg zuständig. Dies kann von keinem anderen Gericht entschieden werden.
Es wird beantragt:
*Es seitens des Antragsgegners Christian Köhler MA bei der Außendarstellung des Vorganges zu unterlassen, insbesondere gegenüber Gerichten und insbesondere beim Ersuchen, eine einstweilige Verfügung zu erlangen, dem Gericht wesentliche Informationen vorsätzlich vorzuenthalten, zu verschweigen oder sogar komplett falsch darzulegen.
*zu verschweigen, dass aktuell Hendrik Klein als Vorstand der Gesellschaft Da Vinci Luxury AG im Handelsregister eingetragen ist.
*bei der Erklärung des Sachverhaltes und dem Hinweis auf den Gerichtsbeschluss vom 17.07.2017 die Tatsache zu verschweigen, dass das Gericht explizit darauf hingewiesen hat, dass die Amtszeit des gerichtlich bestellten Aufsichtsrates mit Ablauf der nächsten Hauptversammlung endet.
* zu verschweigen, dass gegen den Beschluss vom Gericht vom 17.07.2017 eine Beschwerde beim Kammergericht (Oberlandesgericht) anhängig ist, so dass hier aktuell ein schwebendes Verfahren vorliegt.
* zu verschweigen, dass auch gegen die Insolvenzeröffnung ein Wiedereinsetzungsverfahren in den vorherigen Stand beantragt wurde, mit dem Ziel, das gesamte Insolvenzverfahren durch die Gesellschaft zurückzunehmen. Die Gesellschaft hatte ein Frist von 2 Wochen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu reagieren, was nicht möglich war, weil die Gesellschaft de facto führungslos war.
* zu verschweigen, dass eine ordnungsgemäße Hauptversammlung einberufen und abgehalten wurde.
* zu verschweigen, dass durch eine Pressemeldung versucht wurde, die Hauptversammlung abzusagen, obwohl der Aufsichtsrat, da die a.o. Hauptversammlung auf Grund eines Minderheitsverlangens einberufen wurde, nicht dazu berechtigt war.
Über Da Vinci Luxury AG:
Die Da Vinci Luxury AG (ISIN DE0005188304, WKN 518830) wurde 1999 gegründet und ist an der Berliner Börse notiert. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Konsumgütern sowie die Beteiligung an und die Verwaltung von Unternehmen der Konsumgüterbranche im In- und Ausland sowie die Erbringung von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen für die verwalteten Unternehmen. Geplant ist die Etablierung einer Luxusmarkenholding für kleine- und mittelständige Unternehmen aus der Modebranche und anderen Luxusbereichen. Die Da Vinci Luxury AG investiert in Lifestyle-Produkte im Luxus-Segment mit Fokus auf Premiummarken mit attraktivem Wachstum, starker Dynamik und ungenutzten Potenzialen. Das Kerngeschäft besteht darin, Marken zu erwerben, und deren Rentabilität durch Finanzierungsoptimierung, innovative Marketingstrategien und der Nutzung von Synergien zu erhöhen. Die Marken-DNA der Da Vinci Luxury AG gründet sich auf Kompetenz, Qualität und Zuverlässigkeit.
Disclaimer
Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie zur Geschäfts-, Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Da Vinci Luxury AG. Diese Aussagen beruhen auf den derzeitigen Plänen, Einschätzungen, Prognosen und Erwartungen des Unternehmens und unterliegen insofern Risiken und Unsicherheitsfaktoren, die dazu führen können, dass die tatsächliche wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweicht. Die zukunftsgerichteten Aussagen haben nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Gültigkeit. Die Da Vinci Luxury AG beabsichtigt nicht, die zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren und übernimmt dafür keine Verpflichtung. Zudem kann keine Gewähr für die zukünftige Geschäftsentwicklung übernommen werden. Möglichweise treten Entwicklungen ein, die dazu führen, dass verschiedene Projekte nicht wie geplant realisierbar sind.
(Ende)
Aussender: |
Da Vinci Luxury AG Rungestraße 9 10179 Berlin Deutschland |
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Ansprechpartner: | Hendrik Klein | |
Tel.: | +49 30 12085633 | |
E-Mail: | hk@davinci-luxury.com | |
Website: | www.davinci-luxury.com | |
ISIN(s): | DE0005188304 (Aktie) | |
Börse(n): | Freiverkehr in Berlin |