pta20180327005
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Pankl Racing Systems AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Kapfenberg (pta005/27.03.2018/08:00 UTC+2) 27.03.2018

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Pankl Racing Systems AG am Mittwoch, dem 25. April 2018, um 10:30 Uhr, in den Räumen der Gesellschaft, 8605 Kapfenberg, Industriestraße Ost 4.

I. TAGESORDNUNG
1. Bericht des Vorstandes
2. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2017
3. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
6. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018
8. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlagen [Genehmigtes Kapital 2018] unter Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 25.04.2013
9. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 5 Abs 2 im Hinblick auf die Schaffung eines Genehmigten Kapitals
10. Beschlussfassung über die (neuerliche) Ermächtigung des Vorstands Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte, die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft einräumen können, auszugeben, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf die Finanzinstrumente

11. Beschlussfassung über
a) die Aufhebung des bedingten Kapitals gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 30.01.2009 zum 10. Tagesordnungspunkt (im Zusammenhang mit der Ermächtigung zur Begebung von Finanzinstrumenten iSv § 174 AktG gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 30.01.2009 zu TOP 8 und Hauptversammlungsbeschluss vom 25.04.2013 zu TOP 8),
b) die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten [Bedingtes Kapital 2018] und
c) die Änderung der Satzung in § 5 Abs 3
12. Beschlussfassung über die durchgreifende Änderung der Satzung infolge Beendigung der Börsenotierung und der damit verbundenen verpflichtenden Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien.

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATI-ONEN AUF DER INTERNETSEITE
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 4. April 2018 auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.pankl.com/de/header-navigation/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich (und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen):
* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate Governance-Bericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2017;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 3 bis 12,
* zu TOP 8: Bericht des Vorstands - Bezugsrechtsausschluss bei Ausnützung des Genehmigten Kapitals,
* zu TOP 10 und 11: Bericht des Vorstands über die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gemäß § 153 Abs 4 iVm § 174 Abs 4 AktG,
* Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen,
* Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.

III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 15. April 2018 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft in Schriftform spätestens am 20. April 2018 (24:00 Uhr) aus-schließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 22 Abs 2 genügen lässt
Per Telefax: +43 1 512 46 11-28
Per E-Mail team-brix@wien1-notare.at
(Bitte Depotbestätigungen im Format PDF)

(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Boten Pankl Racing Systems AG
c/o Bieber Brix Mayer, öff. Notare, zH Dr. Rupert Brix
1010 Wien, Seilerstätte 28
Per SWIFT CENBATWW
(Message Type MT599, unbedingt ISIN AT0000800800 im Text angeben)

Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000800800,
* Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 15. April 2018, (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegen-genommen.
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZU-HALTENDE VERFAHREN
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil-nimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt wer-den können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.
Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:
Per Post oder Boten Pankl Racing Systems AG
c/o Bieber Brix Mayer, öff. Notare, zH Dr. Rupert Brix
1010 Wien, Seilerstätte 28
Per Telefax: +43 1 512 46 11-28
Per E-Mail team-brix@wien1-notare.at
(Bitte Vollmachten im Format PDF)
Die Vollmachten müssen spätestens bis 24. April 2018, 16:00 Uhr, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.pankl.com/de/header-navigation/investor-relations/hauptversammlung/ abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Wider-ruf der Vollmacht.

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.pankl.com/de/header-navigation/investor-relations/hauptversammlung/ ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-0, Fax +43 1 8763343-49 oder E-Mail michael.knap@iva.or.at.

V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 4. April 2018 (24:00 Uhr) der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 8605 Kapfenberg, Indust-riestraße West 4, Abteilung Investor Relations, z.H. Frau Nicole Barth, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 16. April 2018 (24:00 Uhr) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43(0)3862 33 999 - 181 oder an 8605 Kapfenberg, Industriestraße West 4, Abteilung Investor Relations, zH Frau Nicole Barth, oder per E-Mail ir@pankl.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen.

3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nach-teil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er kann insbesondere zu Beginn, aber auch während der Hauptversammlung, generelle und individuelle Beschränkungen der Rede- und Fragezeit anordnen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an 8605 Kapfenberg, Industriestraße West 4, Abteilung Investor Relations, zH Frau Nicole Barth, oder per E-Mail ir@pankl.com über-mittelt werden.

4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

5. Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.pankl.com/Hauptversammlung zugänglich.

VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISSE
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 3.150.000,-- und ist zerlegt in 3.150.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 3.150.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.

VII. INFORMATIONEN ZUR UMSTELLUNG VON INHABERAKTIEN AUF
NAMENSAKTIEN

Die Pankl Racing Systems AG hat am 14. Februar 2018 den Widerruf ihre Aktien vom Amtlichen Handel der Wiener Börse beantragt. Mit Bescheid der Wiener Börse vom 19. Februar 2018 hat die Wiener Börse dem Antrag stattgegeben und festgesetzt, dass der Börsehandel mit Aktien der Pankl Racing Systems AG mit Ablauf des 31. Mai 2018 endet. Der letzte Handelstag im Amtlichen Handel der Wiener Börse ist der 30. Mai 2018.

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ist daher eine Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien vorzunehmen. Aus diesem Grund muss auch die Satzung entsprechend geändert werden, die erforderliche Beschlussfassung soll in der ordentlichen Hauptversammlung vom 25. April 2018 erfolgen. Die Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Firmenbuch wird erst nach der Beendigung der Börsezulassung erfolgen.

Nach der Umstellung der Inhaberaktien auf Namensaktien müssen sich die Aktionäre der Pankl Racing Systems AG in das Aktienbuch der Gesellschaft eintragen lassen, wenn sie künftig ihre Aktionärsrechte wahrnehmen wollen, und dazu der Gesellschaft folgende Angaben bekanntgeben:

1. Natürliche Personen: Titel; Name; Vorname; Geburtsdatum; Zustelladresse
Juristische Personen: Firma; Firmenbuchnummer oder Registernummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsland geführt wird; Zustelladresse
2. Stückzahl der Aktien oder Aktiennummer
3. auf den Aktionär lautende Kontoverbindung bei einem Kreditinstitut im Sinn des § 10a Abs. 1 AktG, auf das sämtliche Zahlungen zu leisten sind
4. Eigentumsverhältnisse
Hinweis: Gehören die Aktien wirtschaftlich einer anderen Person (beispielsweise einem Treugeber), so sind die Angaben in Ziffern 1 und 2 auch hinsichtlich der Person zu machen, der die Aktien wirtschaftlich gehören, sofern der Aktionär kein Kreditinstitut im Sinn des § 10a Abs. 1 AktG ist.

Ein entsprechendes Formular sowie weitere Informationen zur Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien werden auf der Homepage der Gesellschaft www.pankl.com unter Investor Relations zeitgerecht nach der 20. ordentlichen Hauptversammlung zur Verfügung gestellt werden.

Die von den Aktionärinnen und Aktionären bekannt gegebenen Angaben sind nach dem AktG verpflichtend in das Aktienbuch einzutragen. Die Pankl Racing Systems AG ist infolge der Beendigung der Börsenotierung verpflichtet, zukünftig ein derartiges Aktienbuch zu führen.

Die Eintragung in das Aktienbuch ist von entscheidender Bedeutung, da nach der Umstellung nur eingetragene Aktionäre gegenüber der Gesellschaft sämtliche Aktionärsrechte, insbesondere das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Dividendenbezugsrecht, ausüben können.

Auch nach der Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien wird die Rechtsstellung der Aktionäre, die dann im Aktienbuch eingetragen sind, nicht beeinträchtigt. Die Beteiligung an der Gesellschaft bleibt unverändert aufrecht.

Details zur technischen Abwicklung der Umstellung werden rechtzeitig von Ihrer Depotbank zur Verfügung gestellt werden.

Bruck an der Mur, im März 2018

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: Pankl Racing Systems AG
Industriestraße West 4
8605 Kapfenberg
Österreich
Ansprechpartner: Nicole Barth
Tel.: +43(0)3862 33 999-130
E-Mail: ir@pankl.com
Website: www.pankl.com
ISIN(s): AT0000800800 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart
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