Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG: Einladung zur 21. o. Hauptversammlung
Klagenfurt
(pta006/03.04.2018/08:00 UTC+2)
Der Vorstand der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG, FN 109859 h,
lädt zur
21. ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, 3. Mai 2018 um 11 Uhr
im Konferenzraum Alpe des Seepark Hotels, Universitätsstraße 104, 9020 Klagenfurt
Fax: +43 463 32109 195
Internetseite: www.sw-umwelttechnik.com
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2017 ausgewiesenen Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017
5. Wahlen in den Aufsichtsrat
6. Beschlussfassung über
(a) den Widerruf der Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 5.5.2015 unter gleichzeitiger neuerlicher Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG
(b) die Ermächtigung des Vorstandes, das Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne Nennwert ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen
7. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018
Bereitstellung von Informationen gemäß § 108 Abs 3 und Abs 4 AktG:
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 12. April 2018, bei der Gesellschaft in A-9020 Klagenfurt, Bahnstraße 89, Abteilung Investor Relations, zuständige Mitarbeiterin Frau Miriam Moser, oder auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sw-umwelttechnik.com) Einsicht in folgende Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 und Abs 4 AktG zu nehmen:
- Einberufung der Hauptversammlung
- Geschäftsbericht 2017, darin enthalten: Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 samt Konzernanhang und Konzernlagebericht, Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes, Bericht des Aufsichtsrates, Corporate Governance Bericht
- Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 samt Anhang und Lagebericht
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7
- Unterlagen der Aufsichtsratskandidatin samt Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG
- die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht nach § 114 AktG
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG (§ 106 Z 5 AktG)
Die Aktionäre werden ausdrücklich auf ihre Rechte nach § 109 AktG (Beantragung von Tagesordnungspunkten), § 110 AktG (Beschlussvorschläge von Aktionären), § 118 AktG (Auskunftsrecht) und § 119 AktG (Antragstellung in der Hauptversammlung) hingewiesen. Weitergehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sw-umwelttechnik.com) zugänglich. Das Aktionärsverlangen nach § 109 AktG muss der Gesellschaft spätestens am 12. April 2018 (21. Tag vor der HV) zugehen, Beschlussvorschläge von Aktionären zu Tagesordnungspunkten müssen der Gesellschaft nach § 110 AktG spätestens am 23. April 2018 (7. Werktag vor der HV) zugehen.
Die Übermittlung des Verlangens nach § 109 AktG hat schriftlich (handschriftlich unterfertigt) an die Adresse A 9020 Klagenfurt, Bahnstraße 89, mittels Post, Boten oder mittels E-Mails mit qualifizierter elektronischer Signatur an miriam.moser@sw-umwelttechnik.com zu erfolgen. Für das Verlangen nach § 110 AktG genügt die Übermittlung an die Gesellschaft mittels Post an die Adresse A-9020 Klagenfurt, Bahnstraße 89, schriftlich oder auch per Telefax (+43 463 32109 195) oder per E-Mail an miriam.moser@sw-umwelttechnik.com.
Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag für die Hauptversammlung gemäß § 111 AktG (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG)
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich gemäß § 111 Abs 1 und 2 AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des 10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am 23. April 2018, Tagesablauf. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist bei depotverwahrten Inhaberaktien mittels Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG zu erbringen. Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft schriftlich an die Adresse A-9020 Klagenfurt, Bahnstraße 89 mittels Post, Boten, E-Mails mit qualifizierter elektronischer Signatur an miriam.moser@sw-umwelttechnik.com oder mittels Übermittlung über das SWIFT-Kommunikationsnetzwerk spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen, das ist bis längstens 27. April 2018. Die SWIFT-Adresse der Gesellschaft lautet: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599; wir ersuchen darum, die ISIN AT0000808209 im Text anzugeben).
Die Depotbestätigung kann vorab in Textform mittels Telefax (+43 463 32109 195) sowie mittels E-Mail an miriam.moser@sw-umwelttechnik.com übermittelt werden, das Original der Depotbestätigung ist jedoch zwingend mittels Post, Boten, E-Mails mit qualifizierter elektronischer Signatur oder mittels Übermittlung über das SWIFT-Kommunikationsnetzwerk nach Maßgabe der obenstehenden Ausführungen an die Gesellschaft zu übermitteln.
Vertretung durch Bevollmächtigte gemäß §§ 113 f AktG (§ 106 Z 8 AktG)
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen (§§ 113, 114 AktG). Vollmachten können bis spätestens (einlangend) 2. Mai 2018, 16:00 Uhr, per Post an die Gesellschaft in A-9020 Klagenfurt, Bahnstraße 89, oder per Telefax (+43 463 32109 195) übermittelt werden. Andernfalls wird gebeten, die Vollmacht bzw. deren Widerruf bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort vorzulegen. Für die Erteilung einer solchen Vollmacht und deren Widerruf ist zwingend das auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sw-umwelttechnik.com) für ihre Aktionäre zugänglich gemachte Vollmachtsformular zu verwenden (§ 114 Abs 3 AktG). Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106 Z 9 AktG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 4.798.192,73 und ist in 659.999 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien unterteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Unter Berücksichtigung der 19.121 eigenen Aktien, für die das Stimmrecht gemäß § 65 Abs 5 AktG nicht ausgeübt werden kann, bestehen somit zum Zeitpunkt der Einberufung insgesamt 640.878 Stimmrechte.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu gewährleisten, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort der Hauptversammlung einzufinden und einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt am 3. Mai 2018 ab 10:30 Uhr.
Klagenfurt, im April 2018
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: |
SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG Bahnstraße 89 9021 Klagenfurt Österreich |
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Ansprechpartner: | Mag. (FH) Nicolette Barg-Szalachy | |
Tel.: | +43 664 808 69 145 | |
E-Mail: | nicolette.barg-szalachy@ketchum-publico.at | |
Website: | www.sw-umwelttechnik.com | |
ISIN(s): | AT0000808209 (Aktie) | |
Börse(n): | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |