Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
CLEEN Energy AG: Einladung zur 2. ordentlichen Hauptversammlung
St. Margarethen
(pta013/02.05.2018/09:45 UTC+2)
CLEEN Energy AG
FN 460107 d
mit dem Sitz in St. Margarethen im Burgenland
ISIN AT0000A1PY49
E I N L A D U N G
zu der am Mittwoch, 30. Mai 2018, um 11 Uhr
im Café Maskaron im Innenhof des Schloss Esterházy,
Esterházyplatz 5, 7000 Eisenstadt, stattfindenden
2. ordentlichen Hauptversammlung
der CLEEN Energy AG
T a g e s o r d n u n g
1) Bericht des Vorstands gemäß § 83 AktG über einen Verlust in der Höhe des halben Grundkapitals.
2) Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance Bericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2017.
3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017.
4) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017.
5) Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017.
6) Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018.
7) Wahlen in den Aufsichtsrat.
8) Beschlussfassung über
(i) die ordentliche Erhöhung des Grundkapitals gemäß §§ 149 ff AktG gegen Bareinlage unter gänzlichem oder teilweisem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und
(ii) die entsprechende Änderung der Satzung in Punkt II.4.1.
9) Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlagen [Genehmigtes Kapital 2018] unter Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 31.05.2017.
10) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in Punkt II.4.4. im Hinblick auf die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals.
11) Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte, die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft einräumen können, auszugeben, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf die Finanzinstrumente.
12) Beschlussfassung über
a) die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft [Bedingtes Kapital 2018]
i) zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG,
ii) zur Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG, und
b) die Änderung der Satzung in Punkt II.4. durch Ergänzung um einen neuen Unterpunkt II.4.5.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab dem 9. Mai 2018 zur Einsicht der Aktionäre zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Eselmühle 1, 7062 St. Margarethen im Burgenland, am Empfang auf:
* geprüfter Jahresabschluss und Lagebericht der CLEEN Energy AG für das Geschäftsjahr 2017,
* Corporate Governance-Bericht der CLEEN Energy AG für das Geschäftsjahr 2017,
* Bericht des Aufsichtsrats der CLEEN Energy AG für das Geschäftsjahr 2017,
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 3. - 12.,
* zu Tagesordnungspunkt 7: Erklärungen der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs. 2 AktG,
* zu Tagesordnungspunkt 8: Bericht des Vorstands über den Ausschluss der Bezugsrechte gemäß § 153 Abs. 4 AktG,
* zu Tagesordnungspunkt 9: Bericht des Vorstands - Bezugsrechtsausschluss bei Ausnützung des Genehmigten Kapitals,
* zu den Tagesordnungspunkten 11 und 12: Bericht des Vorstands über die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gemäß § 174 Abs. 4 iVm § 153 Abs. 4 AktG und Berichte von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG,
* Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen,
* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG,
* vollständiger Text dieser Einberufung.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung, sind spätestens ab dem 9. Mai 2018 außerdem im Internet unter www.cleen-energy.com unter Investoren / Hauptversammlungen zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 9. Mai 2018 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Eselmühle 1, 7062 St. Margarethen im Burgenland, zH Robert Kögl, samt Begründung zugeht. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 18. Mai 2018 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 61, per Post an CLEEN Energy AG, Eselmühle 1, 7062 St. Margarethen im Burgenland, zH Robert Kögl, oder per E-Mail an anmeldung.cleenenergy@hauptversammlung.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlages gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 7.) können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 18. Mai 2018 (7. Werktag vor der Hauptversammlung) in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Gemäß § 87 Abs. 6 AktG müssen die Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt den Erklärungen gemäß § 87 Abs. 2 AktG für jede vorgeschlagene Person spätestens am fünften Werktag vor der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht sein, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft übermittelt werden, entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 61 oder per Post an CLEEN Energy AG, Eselmühle 1, 7062 St. Margarethen im Burgenland, zH Robert Kögl.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.cleen-energy.com unter Investoren / Hauptversammlungen zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, sohin nach dem Anteilsbesitz am Sonntag, dem 20. Mai 2018, 24:00 Uhr Wiener Zeit (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 25. Mai 2018 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 61
Per Post oder Boten:
CLEEN Energy AG
zH Robert Kögl
Eselmühle 1
7062 St. Margarethen im Burgenland
Per E-Mail: anmeldung.cleenenergy@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung beispielsweise als PDF dem E-Mail anzuschließen ist.
Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 bzw. Type 599; unbedingt ISIN AT0000A1PY49 im Text angeben
Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000A1PY49) des Aktionärs,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt/Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag, Sonntag, 20. Mai 2018, 24:00 Uhr Wiener Zeit, beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 61
Per Post:
CLEEN Energy AG
zH Robert Kögl
Eselmühle 1
7062 St. Margarethen im Burgenland
Per E-Mail: anmeldung.cleenenergy@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
(dabei können die Vollmachten in den Formaten PDF, JPG, TXT und TIF Berücksichtigung finden.)
Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 bzw. Type 599; unbedingt ISIN AT0000A1PY49 im Text angeben
Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 29. Mai 2018 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.cleen-energy.com unter Investoren / Hauptversammlungen abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 3.570.000,00 in 3.570.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 3.570.000 Stück. Es besteht nur eine Aktiengattung.
St. Margarethen im Burgenland, im Mai 2018
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: |
CLEEN Energy AG Eselmühle 1 7062 St. Margarethen Österreich |
|
---|---|---|
Ansprechpartner: | Robert Kögl | |
Tel.: | +43 2680 20600-400 | |
E-Mail: | presse@cleen-energy.at | |
Website: | www.cleen-energy.com | |
ISIN(s): | AT0000A1PJ49 (Aktie) | |
Börse(n): | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |