Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Deutsche Balaton AG: Glasnost und Perestroika für die Biofrontera AG - Tagesordnungsergänzungsverlangen zur Hauptversammlung am 11. Juli 2018
Heidelberg
(pta028/13.06.2018/14:54 UTC+2)
Die Deutsche Balaton hat hierzu fristgemäß am Sonntag, den 10. Juni 2018 um 18 Uhr entsprechende Tagesordnungsergänzungsanträge gestellt (einzusehen unter http://www.deutsche-balaton.de/beteiligungen/biofrontera_ag/).
Die Deutsche Balaton verfolgt bei ihrer Beteiligung an der Biofrontera AG weiterhin eine klare Linie und verlangt u.a.:
a) Sonderprüfung zu der sogenannten "Forschungskooperation" mit dem Großaktionär und Konkurrenten Maruho
b) Sonderprüfung zu den Vorgängen um die letzte Kapitalerhöhung der Biofrontera AG zu 4,00 Euro, dem US-Listing und der US-Platzierung.
c) Veränderung der Zusammensetzung des Aufsichtsrats
d) Entzug des Vertrauens in den Finanzvorstand Schaffer.
Wir laden alle freien Aktionäre ein, uns hierbei zu unterstützen, gegebenenfalls weitere Biofrontera Aktien zu erwerben, persönlich an der Hauptversammlung teilzunehmen oder ihre Stimmrechte auf die DSW - Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. beziehungsweise auf die SdK - Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. oder auf andere Personen ihres Vertrauens zu übertragen sowie nach der Hauptversammlung unser Erwerbsangebot für bis zu 6,25 Mio. Biofrontera Aktien anzunehmen.
Die durchsichtigen Störmanöver des Vorstands der Biofrontera AG, die notwendige Transparenz und Aufklärung zu verhindern, werden keinen Erfolg haben.
Heidelberg, der 13. Juni 2018
Der Vorstand
Hintergrund:
Die Verwaltung der Biofrontera AG hat sich in ihren Äußerungen zur sogenannten "Forschungskooperation" mit ihrem Großaktionär Maruho bereits in offensichtliche und eklatante Widersprüche verstrickt (vergleiche hierzu die Aufstellung unter http://www.deutsche-balaton.de/beteiligungen/biofrontera_ag/). Weitere Einzelheiten gehen aus dem Sonderprüfungsantrag hervor
(http://www.deutsche-balaton.de/wp-content/uploads/2018/02/Sonderpruefungsantrag.pdf).
Das US-Listing war nicht erfolgreich, es gibt keine nennenswerten ADS-Umsätze in den USA. Hierfür entstanden laut SEC-Prospekt ca. 1,7 Mio. USD Kosten, hiervon allein ca. 1,2 Mio. USD an Rechtsanwaltskosten.
Die gleichzeitige US-Platzierung von Kapitalerhöhungsaktien nach einem sogenannten "Book-building", welches angeblich einen Platzierungspreis von nur 4,00 Euro ergeben hat (entspricht 9,88 USD je ADS, für welche je 2 Biofrontera Aktien hinterlegt sind), während die Aktie zwischen dem 29.01.2018 und 13.02.2018 an der Deutschen Börse mit sehr großen Umsätzen (insgesamt 3,4 Mio. Aktien allein auf Xetra) zwischen 4,94 Euro (Xetra-Tagestief am 13.02.2018) und 7,02 Euro (Xetra-Tageshoch am 01.02.2018) bei einem auf Schlusskursbasis gewichteten Durchschnittskurs von 5,91 Euro gehandelt wurde, war für Biofrontera nachteilig.
Die Frage nach den Begünstigten der US-Platzierung mit einem Abschlag von über 30 % zu dem liquiden Marktpreis für Biofrontera Aktien an der Deutschen Börse muss deshalb gestellt und beantwortet werden.
(Ende)
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