Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Wild Bunch AG: Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Berlin/Paris
(pta019/24.07.2018/18:26 UTC+2)
Das Handelsgericht Paris hat heute eine Gläubigervereinbarung gebilligt, die unter anderem zwischen der Wild Bunch AG, ihrer französischen Tochtergesellschaft Wild Bunch SA, den französischen Banken sowie den beteiligten Investoren (Sapinda Holding B.V. und SWB Finance B.V, die "Investoren") geschlossen wurde und die wesentliche Eckpunkte der finanziellen Restrukturierung der gesamten Wild Bunch-Gruppe beinhaltet.
Im Rahmen der Restrukturierung soll die voraussichtlich am 20. September 2018 stattfindende Hauptversammlung zunächst die Herabsetzung des Grundkapitals der Wild Bunch AG im Verhältnis 40 zu 1 von derzeit EUR 81.763.015,00 auf EUR 2.044.075,00 beschließen. Sodann soll das Grundkapital im Wege zweier Sachkapitalerhöhungen gegen Einbringung von Forderungen aus Finanzverbindlichkeiten wieder erhöht werden.
Gegenstand der Gläubigervereinbarung ist u.a. eine Restrukturierungsvereinbarung zwischen Wild Bunch Gesellschaften und den Investoren, unter dem die Investoren unter bestimmten Bedingungen in einem ersten Schritt bestehende Bankverbindlichkeiten und weitere Verbindlichkeiten im Gesamtumfang von EUR 62,7 Mio. übernehmen soll. Die Investoren haben sich verpflichtet, von diesen Verbindlichkeiten EUR 36,6 Mio. im Wege einer Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in die Wild Bunch AG einzubringen ("Debt-Equity Swap I"), wodurch sich die Finanzverbindlichkeiten der Wild Bunch-Gruppe in dieser Höhe reduzieren würden. Die restlichen EUR 26,1 Mio. sollen als Darlehen bestehen bleiben. Im Rahmen des Debt-Equity Swap I sollen insgesamt 18.298.680 neue Aktien an die Investoren ausgegeben werden.
Weiterhin sollen die Gläubiger der 2016 begebenen 8%-Unternehmensanleihe im Gesamtnennbetrag von EUR 18 Mio. den Umtausch sämtlicher von ihnen gehaltener Schuldverschreibungen in neue Aktien der Wild Bunch AG im Wege einer weiteren Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschließen ("Debt-Equity Swap II"). Der Debt-Equity Swap II soll von den Anleihegläubigern in einer Abstimmung ohne Versammlung mit der erforderlichen 75%-Mehrheit beschlossen werden. Die Investoren werden sich bemühen, die erfolgreiche Beschlussfassung sicherzustellen. Im Rahmen des Debt-Equity Swap II sollen die Anleihegläubiger Erwerbsrechte auf insgesamt 3.600.000 neue Aktien der Wild Bunch AG erhalten. Bei erfolgreicher Durchführung des Debt-Equity Swap II würden die Finanzverbindlichkeiten der Wild Bunch AG um weitere EUR 18 Mio. verringert. Insgesamt würden damit die Finanzverbindlichkeiten der Wild Bunch-Gruppe um EUR 54,6 Mio. reduziert.
Als weiteren Sanierungsbeitrag beabsichtigen die Investoren, der Wild Bunch-Gruppe eine Zwischenfinanzierung von bis zu EUR 15 Mio. zu gewähren, die nach der erfolgreichen Beschlussfassung der Hauptversammlung zu den oben genannten Kapitalmaßnahmen durch ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von mindestens EUR 30 Mio. abgelöst werden soll.
Nach erfolgreicher Durchführung der vorbeschriebenen Kapitalmaßnahmen würde das Grundkapital der Wild Bunch AG EUR 23.942.755,00 betragen; hiervon würden die Altaktionäre noch ca. 9% halten, die Anleihegläubiger ca. 15% und die Investoren ca. 76%
Die Investoren haben die Mitwirkung bei der Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen neben weiteren Bedingungen von der Befreiung zur Abgabe eines Pflichtübernahmeangebots durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abhängig gemacht.
Mitteilende Person:
Max Sturm (Finanzvorstand)
(Ende)
Aussender: |
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