Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE: Eröffnung Insolvenz in Eigenverwaltung
Gericht ordnet Eröffnung im Schutzschirmverfahren an
Frankfurt am Main
(pta008/17.10.2018/08:15 UTC+2)
Die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE hatte zuletzt am 11. Oktober 2018 darüber berichtet, dass sie beim Amtsgericht Frankfurt am Main einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung über ein sogenanntes Schutzschirmverfahren stellen wird.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 15. Oktober 2016, welcher der Gesellschaft am 16. Oktober 2018 zugegangen ist, die Eröffnung des Schutzschirmverfahrens angeordnet und damit der vorläufigen Sanierung in Eigenverwaltung zugestimmt. Zum vorläufigen Sachwalter über das Vermögen der SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Jan-Markus Plathner von der Kanzlei Brinkmann & Partner bestellt.
Die Gesellschaft plant, den operativen Geschäftsbetrieb, der sich nach Rückgabe der aufsichtsrechtlichen Lizenzen auf lizenzfrei umsetzbare Geschäftsbereiche bezieht, in vollem Umfang fortzuführen. Dies beinhaltet weiterhin Capital Market Services wie Listings und IPO-Betreuung und die Emission von Zertifikaten sowie deren Administration über die in Luxemburg ansässigen Tochtergesellschaften. Für diese Tochtergesellschaften besteht keine Insolvenzantragspflicht.
(Ende)
Aussender: |
SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE Querstraße 8-10 60322 Frankfurt am Main Deutschland |
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Ansprechpartner: | Florian Weber | |
Tel.: | +49 211 13861-13 | |
E-Mail: | fweber@schnigge.de | |
Website: | www.schnigge.de | |
ISIN(s): | DE000A0EKK20 (Aktie) | |
Börse(n): | Regulierter Markt in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin, Stuttgart |