Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Private Assets AG: Verfügung Staatsanwaltschaft Konstanz
Rücknahme des Antrags auf Vermögensarrest
Allensbach
(pta048/03.12.2018/20:35 UTC+1)
Mit Meldung vom 13. Mai 2018 hat die Private Assets AG bekannt gegeben, dass die Staatsanwaltschaft Konstanz beim Landgericht Konstanz einen Antrag auf dinglichen Arrest gegen das Vermögen der Private Assets AG in Höhe von 1.000.000,- Euro gestellt hat.
Am Abend des 03. Dezember 2018 erhielt der Vorstand Kenntnis davon, dass die Staatsanwaltschaft ihren Antrag auf Anordnung des dinglichen Arrests gegen die Private Assets AG zurückgenommen hat.
Die Staatsanwaltschaft sieht die Rechtsauffassung des Rechtsbeistands der Private Assets AG als zutreffend an und hat ihren Antrag vom 07. Mai 2018 mit Verfügung vom 23. November 2018 zurückgenommen. Der Begründung der Staatsanwaltschaft ist zu entnehmen, dass die Private Assets AG auch nicht mehr Drittbeteiligte im zugrundeliegenden Verfahren ist und dies auch nicht mehr werden kann. Ihr kann also auch in Zukunft kein Schaden durch dieses Verfahren entstehen.
(Ende)
Aussender: |
Private Assets AG Im Bildösch 17 78476 Allensbach Deutschland |
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Ansprechpartner: | Norbert Bozon | |
Tel.: | +49 7533 97210 | |
E-Mail: | info@private-assets-ag.de | |
Website: | www.private-assets-ag.de | |
ISIN(s): | DE0006051139 (Aktie) | |
Börse(n): | Freiverkehr in Berlin |