Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Deutsche Cannabis AG: BaFin beabsichtigt die Teileinstellung im Zwangsgeldverfahren gegen die Gesellschaft
Hamburg
(pta016/13.12.2018/13:15 UTC+1)
Der Gesellschaft ist durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitgeteilt worden, dass diese beabsichtigt, das durch Zwangsgeldbescheid vom 3.5.2018 verhängte Bußgeld und das daraufhin durch die Gesellschaft angestrengte Widerspruchsverfahren hinsichtlich eines Teilbetrages von 285.000 EUR wegen Erledigung der Hauptsache einzustellen. Das in dieser Höhe verhängte Bußgeld entfällt somit.
Soweit sich das Widerspruchsverfahren auf weitere Beträge und Verstöße erstreckt, hält die Gesellschaft ihren Widerspruch aufrecht und hofft auch hier auf eine Entscheidung zu ihren Gunsten.
(Ende)
Aussender: |
Deutsche Cannabis AG Moorhof 11 22399 Hamburg Deutschland |
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Ansprechpartner: | Holger Uhrhammer | |
Tel.: | +49 40 60761830 | |
E-Mail: | info@deutschecannabis.com | |
Website: | www.deutschecannabis.com | |
ISIN(s): | DE000A0BVVK7 (Aktie) DE000A2DA6T5 (Aktie) | |
Börse(n): | Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart |