Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
mic AG: Änderung Jahresabschluss für 2015 wegen Fehlerhaftigkeit und Folgeänderungen in den Jahresabschlüssen für 2016 und 2017
München
(pta033/15.01.2019/19:09 UTC+1)
- Änderung des Jahresabschlusses der mic AG für 2015 und (Folge-) Änderung der Jahresabschlüsse der mic AG für 2016 und 2017 aufgrund Fehlerhaftigkeit des Jahresabschlusses für 2015
- Vorstand der mic AG wird den Jahresabschluss für 2015 und hierdurch veranlasst die Jahresabschlüsse für 2016 und 2017 ändern, die geänderten Jahresabschlüsse dem Aufsichtsrat vorlegen und der Aufsichtsrat wird den Jahresabschlussprüfer mit der Durchführung einer Nachtragsprüfung gemäß § 316 Abs. 3 HGB beauftragen
- Schadensersatzansprüche gegen Ex-Management in Zusammenhang mit der Fehlerhaftigkeit des Jahresabschlusses für 2015 werden geprüft
Der Vorstand der mic AG hat heute den Aufsichtsrat der mic AG informiert, dass er sich veranlasst sieht, den Jahresabschluss der mic AG für 2015 zu ändern und in den Jahresabschlüssen für 2016 und 2017 hierdurch notwendige (Folge-) Änderungen vorzunehmen. Der Aufsichtsrat der mic AG hat diesen Vorschlag des Vorstands in der heute stattgefundenen gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat nach vorhergehender eingehender Beratung und Prüfung zustimmend zur Kenntnis genommen.
Dem Vorstand liegen seit kurzer Zeit belastbare Informationen und Unterlagen vor, die Vorstand und Aufsichtsrat zu der Feststellung veranlasst haben, dass der Jahresabschluss der mic AG für 2015 fehlerhaft ist und konsequenterweise geändert werden muss. Die Gründe für die Fehlerhaftigkeit des Jahresabschlusses sind im Wesentlichen die Folgenden:
1. Ein vormaliges Mitglied des Vorstands der mic AG hat nach seinem Ausscheiden aus den Diensten der mic AG gegenüber Dritten unter Mitteilung der Gründe angegeben, dass ihm bei Aufstellung des Jahresabschlusses für 2015 aus einer Reihe von Gründen bekannt war, dass die Liquidität der mic AG im Jahr 2016 nicht gesichert war.
2. Die dem Jahresabschluss für 2015 zugrundeliegende Cashflow-Planung wurde von dem vormaligen Vorstand der mic AG wider besseren Wissens aufgestellt. Zudem wurden dem Jahresabschluss für 2015 nicht begründbare Bewertungsansätze für Tochtergesellschaften zugrunde gelegt.
3. Die von dem Vorstand der mic AG gegenüber dem Jahresabschlussprüfer für den Jahresabschluss abgegebene Vollständigkeitserklärung ist aus verschiedenen Gründen falsch. Aufgrund der vorliegenden Informationen und Unterlagen ist davon auszugehen, dass der Jahresabschlussprüfer von dem vormaligen Vorstand der mic AG über für den Jahresabschluss der mic AG für 2015 relevante Ereignisse unvollständig bzw. nicht informiert wurde.
Der amtierende Vorstand der mic AG wird den Jahresabschluss der mic AG für 2015 korrigieren und in den Jahresabschlüssen für 2016 und 2017 etwaig notwendige (Folge-) Änderungen vornehmen. Die geänderten Jahresabschlüsse werden sodann dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Der Aufsichtsrat wird den Jahresabschlussprüfer, die RSM GmbH, mit einer Nachtragsprüfung gemäß § 316 Abs. 3 HGB beauftragen.
Der amtierende Vorstand der mic AG geht nach einer vorläufigen Prüfung davon aus, dass in dem geänderten Jahresabschluss für 2015 zusätzliche Wertberichtigungen in Höhe von rund EUR 24,7 Mio. vorgenommen werden müssen, bei denen es sich im Wesentlichen um Wertberichtigungen, die im Jahresabschluss für 2016 bereits ausgewiesen sind, handelt. Zusätzlicher Abschreibungsbedarf besteht aufgrund der vorliegenden Informationen und Unterlagen in der Größenordnung von EUR 4,3 Mio. Die vorzunehmenden Korrekturen werden sich mithin in Summe auf rund EUR 29 Mio. belaufen.
Wegen der dem Vorstand und dem Aufsichtsrat vorliegenden Informationen und Unterlagen wurde beschlossen, die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die für den Jahresabschluss 2015 zuständigen Vorstände und den vormaligen Vorsitzenden des Aufsichtsrats der mic AG zu prüfen. In diesem Zusammenhang soll auch dem Verdacht nachgegangen werden, ob sich diese strafbar gemacht haben könnten.
Aufgrund der vorliegenden Informationen und Unterlagen besteht der begründete Verdacht, dass der vormalige Vorsitzende des Aufsichtsrats der mic AG Kenntnis von den, die Fehlerhaftigkeit des Jahresabschlusses für 2015 begründenden Tatsachen hatte.
Über die mic AG:
Als aktiver Investor mit langfristigem Investmenthorizont beteiligt sich die mic AG als Ergänzung zu ihren disruptiven Technologien an mittelständischen Unternehmen in den Wachstumsmärkten Big Data, Industrie 4.0, Infrastruktur- und Energiemanagement, Internet of Things und Digitalisierung. Die mic AG hat sich damit zum Technologielieferanten für die Industrie und internationale Organisationen entwickelt. Mit den Business-Units verhilft die mic-Gruppe ihren Beteiligungen zur raschen und erfolgreichen Positionierung und unterstützt sie bei der Suche nach Investoren für die Wachstumsfinanzierung. Die mic AG ist seit Oktober 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet und seit März 2017 in das Scale-Segment einbezogen (Börsenkürzel: M3B, ISIN: DE000A0KF6S5). Mehr Informationen zur mic AG erhalten interessierte Anleger unter www.mic-ag.eu.
Kontakt mic AG:
Andreas Empl
Vorstand
Sendlinger-Tor-Platz 8
80336 München
Tel: +49 89 244192 200
Fax: +49 89 244192 230
andreas.empl@mic-ag.eu
www.mic-ag.eu
ISIN: DE000A0KF6S5 | WKN: A0KF6S | Symbol: M3B
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