Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Youbisheng Green Paper AG: Vorläufiges Jahresergebnis zum 31.12.2018
Heidelberg
(pta024/01.02.2019/17:20 UTC+1)
Die Youbisheng Green Paper AG, Heidelberg, ISIN DE000A2BPG14 und ISIN DE000A2LQUJ6, hat ihr Rumpfgeschäftsjahr 2018 (23.02.2018 bis 31.12.2018) mit einem voraussichtlichen Jahresfehlbetrag (Einzelabschluss nach HGB) in Höhe von rd. 180 TEUR (Vorjahr: rd. -7 TEUR) abgeschlossen.
Das vorläufige Jahresergebnis beinhaltet sonstige betriebliche Erträge in Höhe von rd. 106 TEUR (Vorjahr: rd. 18 TEUR) sowie Personalaufwand in Höhe von rd. 30 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR), Abschreibungen von rd. 47 TEUR (Vorjahr: rd. 6 TEUR) und sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von rd. 152 TEUR (Vorjahr: rd. 24 TEUR). Das Finanzergebnis betrug rd. -56 TEUR (Vorjahr: rd. 5 TEUR).
Die Abschreibungen bestehen im Wesentlichen aus der Wertberichtigung auf Zinsforderungen gegenüber dem Tochterunternehmen in Hong Kong (rd. 41 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen mi Wesentlichen aus einem erwarteten Bußgeld der BaFin (50 TEUR) sowie Abschluss- / Prüfungskosten von (rd. 39 TEUR). Das Finanzergebnis beinhaltet im Wesentlichen Zinserträge aus Ausleihungen an das Tochterunternehmen in Hong Kong (rd. 41 TEUR) und Wertberichtigungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (rd. 94 TEUR).
Die vorläufige Bilanz zum 31. Dezember 2018 nach HGB wird ein Eigenkapital in Höhe von rund 893 TEUR (Vorjahr: rd. -209 TEUR) ausweisen.
Der Vorstand ging im Prognosebericht des letzten Jahresabschlusses für das Jahr 2018 von einem Verlust von rund 141 TEUR aus. Diese Erwartung wurde um voraussichtlich 40 TEUR untertroffen. Die höheren Kosten in 2018 resultieren im Wesentlichen aus außerplanmäßigen Abschreibungen auf Finanzanlagen sowie aus Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen wegen dem erwarteten Bußgeld der BaFin. Ein Vergleich mit den Vorjahreszahlen ist aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres aus Sicht des Vorstands nicht sinnvoll.
Das genannte vorläufige Ergebnis beruht auf der vom Vorstand am 1. Februar 2019 vorgenommenen vorläufigen Bewertung des abgelaufenen Geschäftsjahrs 2018. Die in dieser Mitteilung genannten Zahlen stehen unter dem Vorbehalt der abschließenden Aufstellung des Jahresabschlusses, der Abschlussprüfung und der Billigung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat.
(Ende)
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