Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
CLEEN Energy AG: OePR-Prüfung ergibt Beanstandungen
St. Margarethen im Burgenland
(pta039/12.03.2019/21:20 UTC+1)
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* OePR stellte fehlerhafte Rechnungslegung fest
* CLEEN Energy AG erklärt sich mit dem Ergebnis der Prüfung durch die OePR nicht einverstanden
* Gesellschaft holt Second Opinion zur Überprüfung des Firmenwertes ein
* Prüfverfahren wird nun von der Finanzmarktaufsicht (FMA) durchgeführt
Die OePR hat im August 2018 eine Prüfung gemäß § 2 Abs 1 Z 2 Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (Prüfung ohne besonderen Anlass) eingeleitet und als Ergebnis eine fehlerhafte Rechnungslegung festgestellt.
Die OePR hat zum einen festgestellt, dass im Jahresabschluss 31.12.2017 die Berichterstattung über Geschäfte der Gesellschaft mit nahestehenden Unternehmen und Personen unterblieben wären.
Die OePR ist zudem der Ansicht, dass der Firmenwert in den geprüften Abschlüssen zum 30.06.2017, 31.12.2017 und 30.06.2018 wesentlich zu hoch dargestellt worden wäre. Die OePR stellt eine umsichtige Bewertung und Planung bei der Ermittlung des Firmenwertes im Rahmen der im Jahr 2016 erfolgten Verschmelzung der CLEEN Energy GmbH als übertragende Gesellschaft auf die nunmehrige CLEEN Energy AG in Frage. Ein wesentlich geringerer Firmenwert hätte ein wesentlich geringeres Eigenkapital (einbezahltes Nennkapital) zur Folge.
Vorstand und Aufsichtsrat der CLEEN Energy AG haben nach Prüfung des Sachverhalts und kurzfristiger Einholung einer Plausibilisierungsrechnung eines namhaften Wirtschaftsprüfers beschlossen, sich mit dem Ergebnis der Prüfung durch die OePR nicht einverstanden zu erklären und eine Second Opinion zur Überprüfung des Firmenwertes in Auftrag zu geben. In weiterer Folge wird die FMA die Prüfung an sich ziehen und selbst durchführen. Die Gesellschaft wird über das Ergebnis der Prüfung durch die FMA berichten.
St. Margarethen im Burgenland, 12. März 2019
Der Vorstand
Rechtlicher Hinweis
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(Ende)
Aussender: |
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